BVerfG kippt Herdprämie

Das Bundesverfassungsgericht stoppt das Betreuungsgeld.

Verfassungswidrig, so lautet die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Betreuungsgeld, wie die #Herdprämie offiziell genannt wird, verstößt gegen das Grundgesetz, weil der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz für eine bundesweite Herdprämie hat.

In der Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil (vom 21. Juli 2015 – 1 BvF 2/13) heißt es:

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig.
Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz

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