Gebetsverbot an der Schule

An einer öffentlichen Schule darf nicht gebetet werden.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) entschieden. Das Urteil betrifft allerdings nur den konkreten Einzelfall. Ob sich andere Gerichte in Zukunft auf dieses Urteil beziehen werden, bleibt abzuwarten.

Geklagt hatte ein junger Muslim, dem an seiner Berliner Schule das Beten gen Mekka von der Schulleitung untersagt wurde. Nach mehreren Instanzen hat nun letztlich das BVerfG das Gebetsverbot bestätigt. Demonstrative Gebete würden nicht dem Schulfrieden dienen, so die Begründung.
Der Staat garantiert zwar die Freiheit der Religion, aber auch die Freiheit von Religion. Niemand darf durch die Religion eines anderen beeinträchtigt werden.

Tatsächlich sind allein an der Schule des Klägers fünf Weltreligionen vertreten. Sollten die alle auf ihre religiösen Ansprüche klopfen und Zeit und → mehr lesen…