Machst du dich als WhatsApp User strafbar?

Hier erfährst du, warum nicht jeder WhatsApp Nutzer eine Abmahnung fürchten muß.

Das Amtsgericht im bescheidenen Bad Hersfeld hat dieser Tage für ein echtes Erdbeben im Netz gesorgt. Nach einem Urteil dieses Amtsgerichts, stellt die Datenweitergabe von WhatsApp ein unzulässiges Verhalten des Nutzers dar.

Nach dem Bekanntwerden dieser Rechtsauffassung überschlugen sich die Meinungsäußerungen in den sozialen Netzen. Nicht wenige Kommentatoren waren der Meinung, daß sich nun jeder WhatsApp Nutzer strafbar mache und es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis kostenpflichtige Abmahnungen ins Haus flattern.

Ganz so schlimm es jedoch nicht.

Worum geht es?

Im Urteil des Bad Hersfeld heißt es, daß:

…jeder Nutzer … bei der Nutzung dieser App jeweils und fortwährend eine tatbestandliche Rechtsverletzung im Sinne einer

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Ende des „Fliegenden Gerichtsstands“?

Das AG Charlottenburg schiebt der freien Wahl des Gerichtsstandes bei Internetdelikten einen Riegel vor.

Bisher war es so, daß bei Internetdelikten der Kläger sich das Gericht, bei dem er Klage erheben will, praktisch frei aussuchen konnte. Das Gericht, das die besten Erfolgschancen zu bieten scheint, wurde als Gerichtsstand ausgewählt. Vorallem Gerichte in Hamburg und ihre zum Teil erstaunlichen Urteile haben dadurch eine unrühmliche Bekanntheit in Internetkreisen erlangt.
Begründet wurde dieser unhaltbare Zustand mit der freien Verfügbarkeit der Internetangebote. Weil man die Interseiten des Beklagten in Hamburg, Berlin oder sonstwo auf der Welt abrufen kann, kann man auch an diesen Orten klagen, so die Auffassung der Kläger und ihrer Anwälte.

Das Amtsgericht Charlottenburg will dem nun nicht mehr folgen. In zwei → mehr lesen…