Facebook: Abmahnung wegen Impressum

Gewerbliche Seiten brauchen zwingend ein Impressum.

Derzeit schwappt mal wieder eine Abmahnwelle durchs Netz. Betroffen sind diesmal gewerbliche Anbieter von Facebook-Seiten. Ein Rechtsanwalt der Kanzlei HWK mahnt im Namen seines Mandanten Facebook-Seiten ab, auf denen das Impressum fehlt.

Der Mandant, der in dem fehlenden Impresum einen Wettbewerbsrechtsverstoß sieht, ist die Firma BiS*. Geschäftsführer dieser Firma ist ein gewisser Florian B*. Ein nicht ganz unbekannter Name auf dem Feld der Fileshare-Abmahnungen. So hat B* in der Vergangenheit mit seiner Firma BrN* traurige Berühmtheit erlangt, als diese Firma für die Massenabmahnkanzlei Urmann+Collegen tätig geworden ist. BrN* suchte nach Tauschbörsenusern, die urheberrechtlich geschützte Porno-Filme zum Tausch abgeboten haben sollen. Dabei ließ man es wohl offenbar an der nötigen Sorgfältigkeit mangeln, so daß auch → mehr lesen…

BILD plant kostenlose Sonderausgabe für alle

Kostenlose Sonderausgabe soll an alle Haushalte verteilt werden.

Am 23. Juni 2012 will BILD aus Anlass des eigenen 60-jährigen Bestehens eine kostenlose Sonderausgabe herausgeben. Mit dieser Ausgabe sollen alle rund 41 Mio. Haushalte in Deutschland beglückt werden. Ob sie wollen oder nicht.

BILD dir ein, es sei eine „Zeitung“

Im Mediaplan für diese Sonderausgabe der BILD, mit dem bei Werbekunden um Anzeigenschaltungen geworben wird, heißt es daher auch klipp und klar: „Verteilung: ca. 41 Mio. Haushalte inkl. Werbeverweigerer“. Der Axel Springer Verlag will seine Gratisausgabe der BILD also auch dann zustellen bzw. im Briefkasten ablegen, wenn auf diesem die bekannten Aufkleber „Keine Werbung*“ prangen.
Anders lassen sich wohl die exorbitanten Anzeigenpreise kaum rechtfertigen, die wiederum diese Megaaktion der BILD erst → mehr lesen…

In eigener Sache

E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Kommentaren ab sofort abgeschaltet.

Nach den Berichten im Upload-Magazin und bei Planet WordPress über mögliche Abmahnungen bei Benutzung des Plugins “Subscribe to comments” wird diese Funktion ab sofort deaktiviert.
Das als Alternative vorgeschlagene Plugin „Comment Mailer“ funktioniert leider nicht fehlerfrei.

Deshalb gibt es bis auf weiteres keine Möglichkeit, sich per E-Mail über neue Kommentare zu einem Artikel informieren zu lassen. Vielen Dank an die Wichser Abmahner 🙁
Es gibt allerdings die gute alte Möglichkeit, den Kommentar-Feed zu abonnieren. So bleibt man bei abgegeben Kommentaren immer auf dem neuesten Stand, und das für alle Artikel. Einfach mal ausprobieren.

Nachtrag: Das als Alternative vorgeschlagene Plugin „Comment Mailer“ sollte man besser nicht einsetzen, da dieses offenbar einige Sicherheitslücken → mehr lesen…

File-Sharing-Nutzer können aufatmen

Gefunden bei law blog.

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Die Nutzer von Tauschbörsen können aufatmen. Das Herunterladen von Musik und Filmen wird nur noch bei „gewerblichem Ausmaß“ strafrechtlich verfolgt. Darauf haben sich die drei Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen verständigt.

Dabei gelten folgende Höchstgrenzen, um straffrei zu bleiben:

  • nicht mehr als 3.000 Dateien und
  • nicht mehr als 100 Filme zum Download anbieten

Als rechnerische Schadensgrenze wurden 3.000 EUR festgelegt, 1 EUR pro angebotener Datei.

Mit diesem Vorgehen wollen die NRW-Generalstaatsanwälte die Flut von Anzeigen gegen File-Sharing-Nutzer eindämmen. Diese Anzeigen kommen meist aus der Musik- und Pornoindustrie. Ziel dieser Anzeigen ist jedoch meist nicht die strafrechtliche Verfolgung der File-Sharing-Nutzer, sondern die Ermittlung der Kontaktdaten hinter den festgestellten IP-Adressen, um diese dann für eine kostenpflichtige Abmahnung zu nutzen. → mehr lesen…

Abmahn-Anwälte am Ende?

gesetz.gifDie ersten Gerichte beginnen, die für offenbar sonst unterbeschäftigte Anwälte so einträglichen Massen-Abmahnungen zu mißbilligen. Die Zusammenarbeit von zwielichtigen Händlern mit Profi-Abmahnanwälten zur schnellen, meist aufwandfreien Geldbeschaffung ist damit in Zukunft wohl zum Scheitern verurteilt.

Immer mehr Richter lassen sich nicht mehr zum Erfüllungsgehilfen dieser Geldeintreiber machen. Wenn z.B. ein Händler viele gleichlautende Abmahnungen oder Verfügungen gegen Konkurrenten erwirken will, wird das zunehmend als Mißbrauchtatbestand von den Gerichten erkannt. So wunderte sich z.B. ein Bonner Gericht, daß der Händler so viel Zeit hatte, sich um die Homepages seine Konkurrenz zu kümmern, anstatt sich um sein eigentliches Geschäft zu kümmern und nannte die eigentlichen Absichten der Kläger klar beim Namen:

Das ist gewiss nicht das Kerngeschäft der Fa. L, wohl aber

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