Datenskandal: Adressen von allen Deutschen im Umlauf
Der Skandal um den illegalen Handel mit privaten Adressen weitet sich aus.
Nach Aussagen von Datenschützern sind die Adressen der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im Umlauf. Darunter befinden sich auch Angaben zu hochsensiblen Aspekten.
So werden nach Aussage des schleswig-holsteinischen Landeszentrums für Datenschutz zur Zeit “etwa 10 bis 20 Mio. Kontodaten” illegal gehandelt.
Benutzt werden diese Daten hauptsächlich zu Marketingzwecken, allerdings auch für unseriöse Praktiken, vorallem von Callcentern. Hier werden die angerufenen Kunden mit fingierten Glückspielteilnahmen und Aboverkäufen abgeschöpft. Die vollständigen Angaben zu Adresse und Konto sind ja bekannt.

Nun ist auch die Politik aufgewacht und fordert einen besseren Datenschutz. “Es gebe akuten Handlungsbedarf” äußerte bspw. der SPD-Bundestagsfraktionssprecher Wiefelspütz. Allerdings nur bei der privaten Wirtschaft.
Hier lauert Big Brother, nicht bei Vater Staat. Der Staat ist sauber, Teile der Privatwirtschaft leider überhaupt nicht.
Man muß sich ja wundern, was das Sommerloch so alles ans Tageslicht spült. Daß mit privaten Daten ein reger Handel betrieben wird, dürfte allerdings schon lange bekannt sein. Wer auch nur im Entferntesten mit Werbung und Marketing zu tun, dessen täglich Brot ist die Verarbeitung von Kundendaten. Der Einkauf von frischen Daten für die Kundenaquise gehört essentiell dazu. Die jetzt vorgespielte Aufregung um das Thema Datenschutz kann man also getrost vergessen.
Schon seit Jahren bieten etliche Adressbroker und Wirtschaftsauskunfteien allerlei Daten von Firmen und Privatpersonen zum Kauf an, vorsortiert nach allen erdenklichen Suchkriterien. Firmen, wie Creditreform oder Schufa leben davon. Oder wie glauben die Politiker können Banken das sogenannte Scoring bei der Vergabe von Krediten durchführen?
Witzig bzw. eher nicht zum Lachen ist nur, daß man so gar nichts von Datenkrake Schäuble zu dem Thema hört. Seine Sammelwut an privaten Daten der Bevölkerung stellt alle anderen locker in den Schatten.
Quelle: FTD
Atomunfall Nr. 4 in diesem Monat
Der vierte Atomunfall innerhalb eines Monats in Frankreich.
In der Nuklearanlage Tricastin sind 100 Menschen radioaktiv verseucht worden, als aus einem Schlauch radioaktive Elemente entwichen sind.
Damit ist das bereits der zweite Vorfall speziell in dieser Anlage und der vierte, wenn man ganz Frankreich betrachtet. Soviel zur Sicherheit der Atomernergie.
Der neuere Vorfall wurde von der Atomaufsichtsbehörde zwar mit dem niedrigsten Wert eingestuft, allerdings ist die Häufung der Unfälle doch auffällig. Und daß der nächste Unfall, dessen zeitlicher Eintritt eher im kurzen Abstand vorherzusagen ist, genauso glimpflich abgehen wird, kann man nur wünschen. Nur leider ist die Nutzung der Atomkraft viel zu gefährlich, als daß man sich auf Wünsche velassen sollte!
Interessant in dem Zusammenhag auch: Wie die französische Atomlobby versucht, die Unfälle zu verharmlosen.
Datenschützer warnen vor neuem E-Personalausweis
Der neue E-Personalausweis soll Ende 2010 kommen. Datenschützer warnen bereits jetzt.
Neue Zusatzfunktionen, wie einen elektronischen Identitätsnachweis und den Fingerabdruck, können die Bürger nach Wunsch zum Ausweis bestellen.
Bundesinnenminister Schäuble war mit seinem Plan gescheitert, den Fingerabdruck grundsätzlich auf dem neuen Personalausweis zu speichern. Der Bürger kann selbst entscheiden, ob der Fingerabdruck gespeichert wird oder nicht. Auf Druck der SPD kam dieser Kompromiß zustande. Die SPD sieht in der Speicherung des Fingerabdrucks keinen Sicherheitsgewinn nur erhöhte Kosten.
Die Datenschützer vom Chaos Computer Club (CCC) befürchten allerdings, daß die Bürger durch freiwilligen Zwang dazu gebracht werden sollen, der Fingerabdruck-Speicherung zuzustimmen. Beispielsweise durch schnellere Abfertigung am Flughafen für Ausweisinhaber mit gespeichertem Fingerabdruck. Einen Sicherheitsgewinn kann auch der CCC nicht erkennen. Der deutsche Personalausweis ist heute schon einer der sichersten der Welt. Nur knapp 500 gefälschte Ausweise sind in den letzten Jahren aufgetaucht.
Auch der neue Chip, den der E-Personalausweis haben soll, gibt Grund zur Klage. Mit diesem Chip sollen sich die Bürger elektronisch ausweisen können, z.B. für Online-Banking oder -Shopping. Allerdings muß für diese elektronische Signatur extra eine neue Bundesstelle geschaffen werden. Von den Kosten mal abgesehen, spricht der CCC dem Bund und den Ländern die notwendige Kompetenz dafür ab. Die Datenschutzbeauftragten seinen heute schon überfordert. Betrüger werden es daher in Zukunft sogar noch leichter haben, weil viele Bürger der Signatur blind vertrauen und “jeden Quatsch unterschreiben werden”. Sicherheitsgewinn gleich Null.
Besser wäre es, heute schon vorhandene Verfahren zu nutzen. Leider nutzt die kein Anwender, weil die dafür erforderlichen Geräte mit bis zu 400 EUR viel zu teuer sind. Das wird sich auch mit dem E-Personalausweis nicht ändern.
Man kann nur hoffen, daß sich die Bürger nicht nur bei Medien wie BILD, die den neuen E-Ausweis für “sicherer als Paßwörter und Transaktionsnummern” hält und “Einsparungen von 130 Mio. EUR allein für Kontoeröffnungen” sieht, und den Datensammlern des Innenministeriums und der CDU informieren. Und daß sie von ihrem Recht der Fingerabdruck-Verweigerung Gebrauch machen.
Leider sind immer noch viele der Meinung, daß “wer nichts zu verbergen hat, auch nichts zu befürchten hat”. Wie schnell das nach hinten losgehen kann, zeigt der “Holzklotz-Fall” in Oldenburg.
Quellen: SZ
Rasterfahndung nach Holzklotzwurf
Der tödliche Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg (Oldb) hat die Polizei offenbar zu einer Rasterfahndung bei Handybesitzern veranlaßt.
Ob diese Massenüberprüfung überhaupt rechtlich zulässig war, muß nun geklärt werden.
Rückblende: Am Abend des Ostersonntags hatte jemand einen ca. 6 kg schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein Auto geworfen. Der Klotz durchdrang die Windschutzscheibe und tötete eine 33 Jahre alte Mutter von zwei Kindern auf dem Beifahrersitz. Ihr Ehemann saß am Steuer. Um 20.02 Uhr meldet er den Unfall per Handy bei der Polizei.
Der Täter muß also gegen 20 Uhr auf der Brücke gewesen sein. Mehr weiß die Polizei nicht zu diesem Zeitpunkt. Deshalb startet sie eine rechtlich umstrittene Rasterfahndung nach allen Handybesitzern, die zu der genannten Uhrzeit in den Funkzellen in der unmittelbaren Nähe mit ihrem Handy eingeloggt waren. Bis zu 10.000 Menschen sind durch diese Rasterfahndung betroffen.
Die Gerichte werden nun klären müssen, inwieweit dieser Genaralverdacht gegen einen Großteil der Oldenburger Bevölkerung gerechtfertigt und rechtlich gedeckt war. Darf die Polizei schon bei einem vagen Verdacht auf die umfabgreichen Geodaten der Mobiltelefone zurückgreifen?
Die Anwälte des dringend der Tat verdächtigen Nikolai H. werden jedenfalls gegen diese “Rasterfahndung ohne tatsächliche Anhaltspunkte” klagen. Natfalls durch alle Instanzen. Der Fall könnte damit zu einem Grundsatzurteil darüber führen, welche Grenzen der Gesetzgeber der Polizei bei der Nutzung der modernen Technik für die Fahndung setzt.
Ironie der Geschichte: Trotz der massenhaften Durchsuchung von 12.927 Telefonkontakten und der Mißachtung der Strafprozessordnung kommen die Ermittler dem Täter nicht auf die Spur. Dieser stellt sich mehr oder weniger selbst.
Die seit 01. Januar 2008 in Deutschland existierende Vorratsdatenspeicherung, bei der alle Telefon- und Internetverbindungen aller Bürger ein halbes Jahr lang gespeichert werden, kann man also getrost in der Pfeife rauchen. Mit diesen Stasimethoden kann man einen Täter nicht ermitteln.
Aber dieses Beispiel zeigt sehr schön, wie unsere Polizei und sonstige Ermittlungsbehörden ticken. Alle Daten, die ersteinmal vorhanden sind, werden auch genutzt, ob das rechtlich gedeckt ist oder nicht. Da kann Datenkrake Schäuble noch so oft das Gegenteil behaupten!
Mir kann auch keiner erzählen, daß die Daten von Autobahn-Mautbrücken nicht genutzt werden. Genauso bereiten sich die Ermittler schon jetzt vor, um die Bewegungsdaten aller Paß- und Ausweisinhaber mit RFID-Chip zu nutzen. Deshalb wird es dringend Zeit, daß Karlsruhe sich mit diesem Thema beschäftigt und Wolfgang S. in seine Schranken verweist.
Quelle: SPIEGEL
