BVerfG schafft neues Grundrecht
Mit seinem Urteil vom 27.02.2008 zur Onlinedurchsuchung in NRW hat das Bundesverfassunggericht (BVerfG) ein neues Computer-Grundrecht geschaffen: Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Damit ist das BVerfG im Zeitalter der Informationstechnik angekommen.
Da auf Computern eine Vielzahl von persönlichen Daten zu finden sind und diese Daten durch Vernetzung etwa via Internet durch technische Zugriffsmöglichkeiten auszuspähen und zu manipulieren sind, folge daraus ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis.
Will der Staat in dieses Grundrecht eingreifen, dann hat er umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen. So darf nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten, daß eine konkrete Gefahr für für ein überragend wichtiges Rechtsgut (wie Leib, Leben und Freiheit der Person oder Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren) besteht, ein Eingriff erfolgen. Dabei muß allerdings der Kernbereich privater Lebensgestaltung besonders geschützt werden.
Bundesinneminister Schäuble dürfte es nun sehr schwer haben, seine Pläne zur totalen Überwachung der Bürger in die Tat umzusetzen.
Online-Durchsuchungen verfassungswidrig!
“Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt.
Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.”
Privatsphäre
“Wem seine Privatsphäre wichtig ist, sollte einen Umzug nach Griechenland erwägen. Das Land bekam als einziges der 47 von Privacy International geprüften Staaten das Prädikat “ausreichender Schutz gegen Missbrauch” - die drittbeste Kategorie. Die Kriterien für die ersten beiden Kategorien erfüllte kein einziges Land.”
Haft für Zypries
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries droht Haft oder Ordnungsgeld beim Speichern von IP-Adressen.
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat schwere Strafen angekündigt, sollte das Bundesjustizministerium die Aufbewahrung personenbezogener Daten über Besuche auf der eigenen Webseite jenseits des konkreten Nutzungsvorgangs fortführen. Dieses wurde dem Bundesjustizministerium in einem Urteil untersagt.
Bei andauernder Zuwiderhandlung droht jetzt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise gar eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich.

