Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.
Mal wieder muß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einschreiten, um verfassungsfeindliche Gesetze zu stoppen. Diesmal geht es um die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsvorgänge.
Seit dem 01.01.2008 wird von allen Bürgern in Deutschland jede Internetverbindung, jede Telefonverbindung (egal ob Festnetz oder Mobil), jeder E-Mail-Kontakt, jede SMS und bei Handynutzung auch jedesmal der Standort für 6 Monate gespeichert. Diese Vorratsdatenspeicherung lehnt das BVerfG zwar nicht grundsätzlich ab, doch die jetzige Regelung verstößt gegen das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit.
Hauptsächlich stört sich das BVerfG an der nichtvorhandenen Sicherheit der gespeicherten Daten. Es gibt offenbar überhaupt keine Regelungen darüber, wie die gesammelten Daten bei den Telekommunikations-Providern gespeichert werden. Deshalb ist die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nichtig und die bisher gesammelten Daten müssen sofort gelöscht werden.
Selbst wenn die Regelung irgendwann angepaßt und grundgesetzkonform werden sollte, dann dürfen die Daten nur für Straftaten und nur mit richterlicher Anordnung verwendet werden. Darauf wies das BVerfG nocheinmal explizit hin. Zur Verfolgung von einfachen Ordnungswidrigkeiten dürfen die Daten keinesfalls verwendet werden.
Alles in allem ein großer Sieg für den Datenschutz und die Bürgerrechte in Deutschland! Die Verfassungsbeschwerde von 34.000 aufrechten Bürgern hatte damit Erfolg.
Es wäre jetzt mal an der Zeit, die Verfassungsgegner, die bei der Abstimmung im Bundestag zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ihr JA gegeben haben, für ihre Angriffe auf das Grundgesetz zur Verantwortung zu ziehen. Ein Fall für den Verfassungsschutz.
Update (03.03.2010): 1&1 löscht alle Vorratsdaten, das sind immerhin schon 25 Terabyte(!), und trauert den über 2 Mio. EUR nach, die allein 1&1 bis heute für die Vorratsdatenspeicherung ausgeben musste.
Bundespräsident unterschreibt Internetsperrengesetz
Jetzt also doch. Setzt sich Zensursula am Ende doch noch durch?
Nach dem unsäglichen Wahlkampf im letzten Jahr für die Bundestagswahl, bei dem die CDU und allen voran Ursula von der Leyen mit dem rein dem Populismus geschuldeten Internetsperrengesetz auf Wählerstimmenfang gingen, wollte man das Gesetz, das den Einstieg in die Internetzensur bedeutet, nach der Wahl eigentlich geschickt unter den Tisch fallen lassen.
So tönten zumindest die neuen Koalitionäre noch während der Koalitionsverhandlungen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger ließ sich dafür von den Medien als die Retterin der Bürgerrechte feiern, unberechtigterweise. Denn eigentlich wurde die FDP über den Tisch gezogen. Nur zugeben wollte man das bei den Liberalen natürlich nicht.
Nun sieht alles danach aus, daß das Gesetz doch kommen soll. Oder doch nicht? Oder vielleicht in Abwandlung? So ganz schlau wird man da aus Schwarz-Gelb wie immer nicht. Deshalb ist es jetzt wichtig, der Regierung weiterhin pedantisch auf die Finger zu schauen. Nicht daß das Gesetz heimlich, still und leise in Kraft tritt. Diese Masche kennt man von Merkel ja zur genüge: Wahlvolk mit Brot und Spiele ablenken und in Ruhe “durchregieren”.
Am Montag, den 22.02.2010, wird sich der Petitionsausschuß des Bundestages mit dem Internetsperrengesetz beschäftigen. Dann geht es um die Online-Petition, die von 134.000 Bürgern unterzeichnet wurde. Diese Sitzung, an der auch Regierungsvertreter teilnehmen werden, wird im Bundestag-TV live übertragen.
Am Donnerstag kommender Woche wird sich dann der Bundestag in der Plenarsitzung mit den Aufhebungsgesetzesvorschlägen von SPD und Bündnis90/Grüne beschäftigen.
Schon ein massiver Tiefpunkt in der Geschichte des Bundestages. Ein Gesetz, das von fachlich unversierten Abgeordneten der großen Koalition aus SPD+CDU+CSU beschlossen, vom Bundespräsidenten erst auf Eis und nun doch unterzeichnet wurde, soll nun schnell wieder entsorgt werden. Und das alles nur aus dem einen Grund, die Bevölkerung zu verunsichern und so genügend Wählerstimmen für die Union zu sammeln. Man mag sich kaum die Kosten vorstellen, die Zensursula damit verursacht hat. Von der Beeinträchtung der diplomatischen Beziehungen u.a. zu Indien und der Verletzung der Bürgerrechte und des Datenschutzes mal ganz abgesehen.
Sollte die Union jetzt tatsächlich vorhaben, das Internetsperrengesetz doch noch durchzuziehen, dann wäre das neben vielen anderen Punkten ein weiterer für den sofortigen Ausstieg der FDP aus der jetzigen Bundesregierung. Wenn es die Liberalen denn wirklich ernst meinen würden mit ihrem “Kampf für Datenschutzz und die Bürgerrechte”.
Doch wie immer geht es den Getreuen um Westerwelle nur um den Erhalt der Macht. Denn sollte die FDP die Koalition wirklich platzen lassen, dann würde sich die Erosion der FDP noch beschleunigen.
Quelle: netzpolitik
SWIFT durch EU-Parlament gestoppt
Das EU-Parlament hat heute das SWIFT-Abkommen gestoppt.
Die neuen Rechte des EU-Parlaments scheinen dem Datenschutz und den Bürgerrechten in Europa sehr gut zu bekommen. Das Europalament hat heute mit großer Mehrheit das umstrittene SWIFT-Abkommen gestoppt.
Mit dem SWIFT-Abkommen sollte es den USA erlaubt sein, jederzeit Einblick in alle Konten in ganz Europa zu nehmen. Sämtliche persönlichen Daten, wie Name, Adresse, Kontonummer und Ausweisnummer, aller europäischen Bankkunden hätten den Amis offengestanden. Als Rechtfertigung für diesen Daten-GAU mußte wie so oft der “Anti-Terror-Kampf” herhalten.
Diesen Plänen hat das EU-Parlament heute einen Riegel vorgeschoben. Die Grünen im Europaparlament bezeichneten die Abstimmung als
einen großen Tag für die Grundrechte und die Demokatie in Europa. Es ist ein Wendepunkt in der internationalen Sicherheitszusammenarbeit. Damit geht es zukünftig weg vom “Kampf gegen den Terrorismus” hin zu einer demokratisch kontrollierten EU auf Basis rechtsstaatlicher Prinzipien.
Diese Ablehnung durch das EU-Parlament ist gleichzeitig eine schallende Ohrfeige für die Innenminister der EU-Länder, denn diese hatten dem SWIFT-Abkommen bereits zugestimmt, wohl wissend um die dadurch entstehenden Probleme für den Datenschutz.
In Deutschland hatte sich CDU-Innenminister de Maiziere sogar ausdrücklich über die Wünsche des Koalitionspartners hinweggesetzt. Nur das unbedingte Festhalten der FDP an der Macht, ließ die Koalition nicht platzen. Lieber läßt sich Westerwelle durch die CDU überstimmen, als daß er auf seinen Ministerposten verzichtet. Das zeigt das wahre Gesicht der selbsternannten “Datenschutzpartei FDP”.
Quellen: netzpolitik, taz
De-Mail für 20 Cent
Schluß mit kostenlosen E-Mails. De-Mails sollen 20 Cent kosten.
Die Deutsche Post AG ist ständig auf der Suche nach neuen Einnahmequellen, denn von Rationalisierung und Filialschließungen allein ist noch kein Konzern reich geworden. So will man den Kunden ab Juni 2010 die Möglichkeit bieten, digitale Post sicher zu verschicken. Mit der De-Mail soll das möglich werden.

Die Idee der De-Mail stammt noch aus den unsäglichen Zeiten mit Schäuble als Innenminister. Ausgerecht Schäuble wollte mit der De-Mail sichere, preisgünstige und schnelle Kommunikation für alle Bürger ermöglichen. Da hat das BKA beim Auswerten der Post dann nicht so lange Wege.
Nun will auch die Post AG ein Stück vom großen Kuchen und nennt Preise von 20 Cent pro De-Mail. Daß solche Summen völlig utopisch sind, werden die Post-Manager wohl erst noch lernen müssen. Welcher halbwegs intelligente Internetuser wird für eine bislang kostenlose E-Mail zukünftig 20 Cent bezahlen? Noch dazu, wenn er damit rechnen muß, daß “interessierte Kreise” einen ungewünschten “Archivierungsservice” anbieten.
Da schickt man seine wichtigen Verträge doch weiterhin per Fax, im besten Fall vom Telefonanschluß mit Flatrate.
Quelle: Zeit

