Artikel der Kategorie ‘Politik’:

Empörung über schnelles Urteil für Althaus

März 04, 2009 Von: Beobachter Kategorie: Politik Noch keine Kommentare →

Der völlig unerwartet schnell zu Ende gegangene Prozess gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Althaus hat Verwunderung und Empörung ausgelöst.

Althaus, der am Neujahrstag auf einer österreichischen Skipiste in eine andere Skifahrerin hineingefahren war, worauf diese an den Folgen dieses Unfalls verstarb, wurde gestern vom Bezirksgericht Irdning zu einer Geldstrafe von 33.300 EUR wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Außerdem muß er ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR an die Familie des Opfers zahlen.
Diese Summe ist natürlich total lächerlich. 5.000 EUR mehr ist ein Menschenleben offenbar nicht mehr wert. Die Getötete war Mutter einer Tochter. Die kann jetzt zusehen, wie sie mit den 5.000 EUR als Mutterersatz zurecht kommt.
Von den 33.300 EUR bekommt sie keinen Cent. Das Geld geht komplett an den Staat Österreich.

Unter den Juristen in Österreich mehren sich jetzt Stimmen, die ihre Empörung über den Verlauf des Prozesses zum Ausdruck bringen. Dieses Schnellverfahren, das milde Urteil wurde immerhin bereits am ersten(!) Verhandlungstag gefällt, sei “keineswegs eine übliche Vorgangsweise”, meint der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger.

Die hier genutzte Verfahrensbestimmung sei ursprünglich für ganz andere Fälle geschaffen wurden. Das ganze Verfahren, so wie es gelaufen ist, sei zwar juristisch korrekt aber schade dem Ansehen der österreichischem Justiz erheblich.
Man dürfe nicht den Eindruck bekommen, daß hier in geheimen Kammern verhandelt wird.
Besonders Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen.

In den deutschen Medien spielen die Skifahrerin und ihre Familie als Opfer mal wieder keine Rolle. Nur “das Leid” des Täters Althaus wird ausgiebig beleuchtet. Wer hier Gleichschaltung vermutet, liegt sicherlich nicht ganz falsch.

Die CDU wird jedenfalls an ihrem Spitzenkandidaten Althaus für die in 2009 anstehende Landtagswahl festhalten. Man ist bei den Christdemokraten der Ansicht, daß “Althaus nach deutschem Recht nicht vorbestraft sei”. Über die moralische Eignung des Kandidaten schweigt man sich lieber aus.

Quelle: taz, FTD

achtung Nachtrag (11.03.09): Wie zu erwarten war, trat bei Herrn Althaus pünklich nach dem Blitzurteil die Blitzgenesung ein.
Wie seine Frau berichtet, will Althaus so schnell wie möglich zurück ins Amt und kann auch schon wieder täglich 4(!) km joggen, nachdem er bis zum Prozess noch unter Gedächtnisverlust und Entkräftung litt.
Medizinnobelpreis für seine Ärzte!?

CSU vom BVerfG auf den Boden der Verfassung geholt

Februar 27, 2009 Von: Beobachter Kategorie: Politik Noch keine Kommentare →

Die CSU muß sich ab sofort wieder ans Grundgesetz halten.

Das umstrittene Versammlungsgesetz, das am 01.10.2008 in Bayern inkraft getreten ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt. Die Verfassungsrichter sind der Auffassung, daß dieses Gesetz einschüchternd, unbestimmt und vage sei. Das Recht auf Versammlung werde unnötig eingeschränkt, weil es einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten würde, eine Versammlung anzumelden. Aufgabe des Grundgesetzes sei es aber nicht behördenfreundlich zu sein, sondern die Rechte der Menschen zu schützen.

Besonders die Pflicht zur Angabe von Ort, Zeit und Thema einer Versammlung ist den Verfassungsrichtern aufgestoßen. Und das sollte schon bei einer Versammlung von 2 Personen gelten. Bei Nichteinhaltung drohte ein Bußgeld.
“Blinddates” wären somit in Bayern mit diesem Schwachsinnsgesetz aus dem Hause Beckstein nicht mehr möglich gewesen.

Mit einer einstweiligen Anordnung hat das BVerfG diesen Wahnsinn jetzt gestoppt und der CSU eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Christlich-Sozialen sollten sich statt beim Aschermittwoch im Bierzelt zu besaufen, mal lieber mit dem Grundgesetz und den Menschenrechte im Allgemeinen beschäftigen. Da sind augenscheinlich riese Lücken vorhanden.

Mal wieder kann man dem BVerfG nur gratulieren und sich glücklich schätzen, daß es zumindest noch diese eine Einrichtung in Deutschland gibt, die den Feinden des Grundgesetzes Einhalt gebietet.

Quelle: SZ, BVerfG

Schavans Karneval-Scherz

Februar 24, 2009 Von: Beobachter Kategorie: Politik Noch keine Kommentare →

Helau und Alaaf im Bundesbildungsministerium.

Offenbar ist Annette Schavan das Funkenmariechen im Bundeskabinett. Anders kann man sich ihre Forderung

“Alle Unternehmen sollen ihre Top-Mitarbeiter für den Schulunterricht freistellen.”

nicht erklären. Da kann man nur wünschen, daß der Aschermittwoch schnell herbei kommt und sich die Nebelschwaden aus den Gehirnen verziehen.
Gab es nicht auch eine Forderung zur Abschaffung von Flatrate-Partys aus Berlin? Scheint sich noch nicht im Bundeskabinett herumgesprochen zu haben.

Mal abgesehen davon, daß die Top-Manager in der Krise alle Hände voll zu tun haben werden, ihre eigenen Fehler wieder auszubüglen, kann man an diesem Hirngespinst sehr genau erkennen, wie weit es mit der Bildungspolitik bei der CDU her ist. Da wird mit abstrusen Vorschlägen, nein Forderungen, versucht, das Debakel einer völlig verfehlten Politik zu kaschieren.
Bildung ist zwar gern das Vorzeige-Thema im Wahlkampf oder bei Schönwetterreden der Unionspolitiker, aber wenn es wirklich darauf ankommt, dieses für die Zukunft Deutschlands so wichtige Thema wie Bildung und Ausbildung erfolgreich zu gestalten, dann ist das große Versagen vorprogrammiert. Das zeigt dieser Faschings-Witz der Bundesbildungsministerin nur zu deutlich.

Die CDU-Kollegen in den Ländern stehen ihr da keineswegs nach. Siehe Ministerpräsident Wulff in Niedersachsen, der alle Lehrer, die in Teilzeit arbeiten, zwingen will, mehr Stunden zu leisten.
Ob die wohl Gründe für ihre Teilzeittätigkeit haben? Und ob man nicht lieber neue, junge Lehrer einstellen sollte? Die Lehrerschaft ist heute schon massiv überaltert und das wird sich in den nächsten Jahren noch als Riesenproblem herausstellen.

Aber Bildung ist ja leider immer noch Ländersache. Anstatt die Bildungsmisere zentral aus Berlin zu bekämpfen (allerdings nicht mit Frau Schavan), kocht jede Landesregierung ihr eigenes Süppchen. Profilierungsversuche ohne Sinn und Verstand werden auf den Rücken der Schüler ausgetragen. So erklärt sich auch der immense Unterschied der Bildungsgrade zwischen den einzelnen Bundesländern.
Mit Zukunftspolitik hat das nichts zu tun.

Quelle: Handelsblatt

achtung Update (25.02.09): Offenbar hat der Aschermittwoch schon gewirkt und man will das alles sooo gar nicht gesagt haben. Haben die Katholiken jetzt nicht Fastenzeit? Das wäre doch ein gute Gelegenheit für Frau Schavan, nicht nur weniger zu essen sondern auch weniger verbal abzusondern.

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Keine Abwrackprämie für Hartz4-Empfänger

Februar 21, 2009 Von: Beobachter Kategorie: Politik 10 Kommentare →

Hartz4-Empfänger werden bei der Abwrackprämie ausgeschlossen.

Die 2.500 EUR, die man für ein verschrottetes Auto bei gleichzeitigen Erwerbs eines Neuwagens erhält, werden den Empfängern von Hartz4 voll angerechnet.

Laut der Beschlüsse der Bundesregierung zählt die Abwrackprämie als “Einnahme in Geldeswert” und wird deshalb mit dem Hartz4-Einkommen verrechnet. Das gelte auch dann, wenn die Abwrackprämie mit dem Preis für den Neuwagen verrechnet wird.

Foto: Bilderrampe.de

Foto: Bilderrampe.de

Damit hat es die Merkel-Regierung mal wieder geschafft, Langzeitarbeitslose grundsätzlich auszuschließen, in diesem Fall vom Konjunkturpaket. Und das, obwohl gerade die Arbeitsagenturen verstärkt die Mobilität der Arbeitslosen verlangt.
Für Hartz4-Empfänger ist laut Rechtssprechung nur ein Auto bis zu einem Wert von 7.500 EUR angemessen. Von einem Neuwagen sind sie aber auf jeden Fall fernzuhalten. Ein Schwachsinn: Gerade die, die am meisten von der Abwrackprämie profitieren würden, werden per Gesetz ausgeschlossen. Das ist die Merkelsche Klassengesellschaft.

Quelle: LR

achtung Update (24.03.09): Der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch hat jetzt seine persönliche Meinung zu dem Thema geäußert. Er ist der Meinung, daß es die Abwrackprämie auch für Hartz4-Empfänger geben muß. “Die Prämie ist zweckgebunden und deshalb nicht als Einkommen anzurechnen.”

achtung Update2 (25.06.09): Das Sozialgericht Magdeburg hat jetzt entschieden, daß die Abwrackprämie doch Hartz4-Empfängern zusteht und nicht auf das ALG II angerechnet werden darf.

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