Gorch Fock ist unbeliebt
Kapitäne machen einen Bogen um die Gorch Fock
Das Segelschulschiff der Deutschen Marine, die Gorch Fock, einst der ganze Stolz der Bundeswehr, ist seit der Aufdeckung von Skandalen an Board, eine Kadettin kam während der Ausbildung zu Tode, andere machten durch ihre Saufgelage auf sich aufmerksam, und der überhasteten Absetzung des Kapitäns durch den damaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg äußerst unbeliebt in der Truppe. Ein neuer Kapitän läßt sich derzeit nicht finden. Mögliche Kandidaten haben offenbar aus Angst vor einem Karriereknick ihre Ablehnung signalisiert und so bleibt die Gorch Fock vorerst ohne Führung. Ein absolut untragbarer Zustand, der zu einem nicht unerheblichen Teil durch Schaumschläger zu Guttenberg und seine medial beeinflußten Entscheidungen verursacht wurde.
Die Marine hat nun entschieden, das Segelschiff vorerst mit zeitweise eingesetzten Offizieren, die entsprechende Kommandozeugnisse besitzen, auf See zu schicken, damit die geplante Ausbildung von neuen Offizieren nicht unendlich ins Stocken gerät. Denn derzeit ist das Schiff nicht einsatzklar. Die jungen Offiziere, die noch dieses Jahr ihr Studium beenden, müssen deshalb ohne die obligatorische Gorch Fock-Ausbildung auskommen. Erst ab 2012 soll es wieder einen regulären Kapitän auf der Gorch Fock geben.
Wer selbst auf einem Segelschiff fahren und Segel setzen will, sollte nicht auf die Ausbildung bei der Marine setzen, sondern auf einem privaten Schiff mitfahren. So einen Törn kann man sich auch schenken lassen. Dann kann man nach Lust und Laune und Geldbeutel selbst entscheiden, wie lange man mitsegeln will oder welche Manöver in Frage kommen. Ganz ohne Druck und mögliche Konsequenzen für die Karriere.
Quelle: SpOn
50. Jahrestag des Mauerbaus
Vor einem halben Jahrhundert versuchte die DDR ihre Bevölkerung dauerhaft einzusperren.
In der Nacht vom Sonnabend, den 12.08. auf Sonntag, den 13.08.1961 begann die DDR-Führung, Sperranlagen mitten durch Berlin zu errichten. Der vorher durch SED-Chef Ulbricht noch vehement bestrittene Bau der Berliner Mauer begann.

Foto: Bilderrampe.de
Verkehrswege und Informations- und Versorgungsleitungen wurden gekappt, Berliner wurden von Berlinern und Deutsche von Deutschen getrennt. Die Angabe “Wohnhaft in:” in diversen Unterlagen bekam eine völlig neue Bedeutung. (weiterlesen…)
Gewaschene Aktion gegen Neonazis
T-Shirt-Aktion gegen Neonazis
Die Neonazi-AussteigerInitiative “Exit-Deutschland” (EXIT) hat Besuchern des Rechtsrockkonzerts “Rock für Deutschland” am 06. August in Gera (Thüringen) Trojaner-T-Shirts untergejubelt.
EXIT ließ 250 T-Shirts herstellen, die einen martialischen Aufdruck hatten. Unter einem großen Totenkopf stand die Aufschrift “Hardcore Rebellen National Frei”. Diese T-Shirts wurden an die ersten Besucher des Rock-Konzerts verteilt und von diesen gern angenommen.
Was die Beschenkten nicht wußten, zeigte sich nach dem ersten Waschen. Die T-Shirts hatten unter dem Totenkopf einen weiteren Aufdruck. Dieser kam nach dem ersten Waschgang, bei dem Totenkopf und Aufschrift verschwanden, zum Vorschein. Jetzt konnte man die Aufforderung lesen “Was dein T-Shirt kann, kannst Du auch. Wir helfen Dir, Dich vom Rechtsextremismus zu lösen”.

Trojaner T-Shirt von EXIT
Das Gäfgen-Urteil und die Grundrechte
Der verurteilte Mörder Magnus Gäfgen erhält Schmerzensgeld wegen Folterandrohung - und die Volksseele kocht.
Im Jahre 2002 hatte Magnus Gäfgen den damals 11-Jährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt, um Lösegeld von dessen Eltern zu erpressen. Bei der Übergabe des Lösegeldes kam es zur Festnahme von Gäfgen. In der anschließenden Vernehmung drohten die Beamten mit Folter, falls sich Gäfgen weiterhin weigern sollte, den Aufenthaltsort des Jungen zu nennen. Daß der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits tot war, wußten die Polizeibeamten damals noch nicht.
Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit, der dazu den Auftrag von Polizeivizepräsident Daschner bekam, der wiederum sich Rückendeckung aus dem hessischen Innenministerium geholt hatte, drohte Gäfgen mit Schmerzen, wie er sie noch nie erlebt hat. Ein Spezialist sei bereits unterwegs. Außerdem wurde die Verabreichung eines Wahrheitsserums angekündigt.
Das waren ganz eindeutig Androhung von Folter. Artikel 1 und 104 Grundgesetz verbieten ganz eindeutig den Einsatz solcher Untersuchungsmethoden. Die Herren Daschner und Ennigkeit wurden dafür wegen Nötigung und Anstiftung zu Nötigung im Amt zu Geldstrafen mit Bewährungsauflagen verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält diese Strafen für zu gering. (weiterlesen…)
