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Artikel der Kategorie ‘Gesellschaft’:

Weniger Urlaub für alle

August 20, 2010 Von: Beobachter Kategorie: Gesellschaft 1 Kommentar →

Unternehmerverband mittelständische Wirtschaft fordert eine Kürzung des Urlaubs.

Es ist Sommer und da haben die Sommerloch-Themen Hochkonjunktur. Die Medienschlacht um Google Street View ist noch in vollem Gange, der ADAC hat seine allsommerlichen Fähren- und Tunneltests bereits vermeldet und auch die alljährlich geforderte Einführung einer PKW-Maut wurde bereits abgearbeitet. Same procedure as every summer.

Doch so ganz scheint die Saure-Gurken-Zeit noch nicht zu Ende sein. Obwohl immer mehr “wichtige” Politiker aus dem Urlaub wieder an ihre Wirkungsstätten in Berlin zurückgekehrt sind, Merkel tat dies in dieser Woche, bemüht sich der ein oder andere aus der zweiten Reihe immer noch, irgendwie ins Scheinwerferlicht zu kommen. Keine der dabei abgesonderten Thesen scheint zu abwegig zu sein, um nicht doch verwendet zu werden. Hauptsache Aufmerksamkeit. Zumindest das ist Ursula Frerichs, derzeit Vorstandsvorsitzende vom Unternehmerverband mittelständische Wirtschaft, gelungen. Sie forderte jetzt, mitten in der Urlaubszeit:

Weniger urlauben, mehr arbeiten! Wir müssen unsere Besitzstände zurückschrauben, könnten die Vier-Wochen-Regelung 2011 auf Probe einführen, um den Aufschwung zu unterstützen.

Wen sie dabei mit wir meint, ist klar. Arbeiter und Angestellte.

Sie selbst kann in den letzten Jahren jedoch nicht sehr viel gearbeitet und sich mit dem Zustand der mittelständischen Wirtschaft beschäftigt haben, sonst wäre ihr aufgefallen, daß die Beschäftigten in Deutschland schon seit Jahren unter der hohen Belastung am Arbeitsplatz leiden. Ein Zustand, der durch leicht durch den fortwährenden Arbeitskräfteabbau bei gleichbleibendem Arbeitspensum zu erklären ist. Das sollte auch dem Unternehmerverband bekannt sein.

Eins jedoch hat sie geschafft: Wenig Arbeit aber größte mediale Aufmerksamkeit. Das hat Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, schon im Jahre 2009 geschafft, als er einen Urlaubsverzicht zur Stärkung des Aufschwungs  forderte. Wie einfallslos Frau Frerichs.
Vielleicht sollten die Interessenvertreter der mittelständischen Wirtschaft einfach mal ihren Ideen-Generator updaten.

Wenn man wirklich etwas an der Ausschöpfung der Arbeitszeit in Deutschland ändern wollte, wäre mit einer bundesweiten Harmonisierung der Feiertage schon sehr viel erreicht. Denn während in Bayern pro Jahr 13 Feiertage zum Ausruhen einladen, sind es in Niedersachsen gerade mal 9. Von der Möglichkeit, durch entsprechende Nutzung von sogenannten Brückentage die Freizeit entprechend zu verlängern, mal ganz abgesehen.

Quelle: ZDF

Berliner Mauer

August 13, 2010 Von: Beobachter Kategorie: Gesellschaft Noch keine Kommentare →

13. August 1961 - Bau der Berliner Mauer

Fast ein halbes Jahrhundert ist es nun her, daß sich die SED und ein halbes Volk gleich mit im wahrsten Sinne des Wortes einmauerte.
Ganze 28 Jahre sollte diese politische Bankrotterklärung von Ulbricht, Honecker und Konsorten überdauern. Im November 1989 fiel die Mauer endlich.

Foto: Bilderrampe.de

Foto: Bilderrampe.de

Wer heute noch Spuren der Berliner Mauer entdecken will, muß gezielt danach suchen und ganz genau hinsehen.

Auch Bundesinnenminister Thomas de Mazière äußerte sich zum Jahrestag des Mauerbaus. Allerdings läßt seine Aussage, daß die Mauer nach “nur 28 Jahren fiel”, den Leser zumindest verwundert zurück.
28 Jahre, das ist immerhin ein Drittel eines  Menschenlebens und somit ein zu langer Zeitraum, als daß man von nur 28 Jahren sprechen könnte. Auch wenn die CDU heute von einem Rentenbeginn mit 70 Jahren träumt, viel älter als 84 wird kaum jemand in Deutschland. Und wer 28 Jahre eingesperrt war (deshalb wurde “Wohnhaft” in der DDR immer großgeschrieben), weiß, was das Urteil lebenslänglich bedeutet.

Und auch mit den Jahreszahlen hat es de Mazière offensichtlich nicht so. Als Bundesinnenminister sollte man eigentlich wissen, wann der Tag der Deutschen Einheit denn nun genau war und seitdem jährlich gefeiert wird:

CDU Homepage

CDU Homepage

Verfassungsbeschwerde löst sich in Rauch auf

August 05, 2010 Von: Beobachter Kategorie: Gesellschaft Noch keine Kommentare →

Rauchverbot bleibt, Verfassungsbeschwerde gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in Bayern nicht zur Entscheidung angenommen. Die 2. Kammer des BVerfG sieht die Grundrechte der Kläger nicht gefährdet.

Geklagt hatten eine Raucherin, eine Gastättenbetreiberin, die ihren Umsatz zu einen großen Teil mit Rauchern macht, und eine GmbH, die eine kleine Trinkstube (unter 75 qm) betreibt und nach eigener Aussage nur Raucher beschäftigt und nur rauchende Gäste in ihr Lokal einläßt.

Das BVerfG machte klar, daß es bereits in 2008 entschieden hat, daß der Gesundheitsschutz über der Berufsfreiheit stehen kann. Der Gesetzgeber darf auch solche Gesetze erlassen, die am Ende dazu führen können, daß einzelne Unternehmer in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, wenn nur so der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Somit ist auch ein striktes Rauchverbot möglich. Ausnahmeregelungen für sogenannte Raucherlokale müssen nicht erlassen werden.

Eigentlich logisch, denn niemand muß wirklich seinen wirtschaftlichen Untergang fürchten, nur weil er kein Raucherlokal werden kann. Das zeigen doch die vielen Gaststätten, Lokale und Bars im ganzen Land, in denen bereits jetzt das Rauchverbot gilt. Wenn eine Kneipe wirklich daran zugrunde gehen sollte, weil die rauchende Kundschaft ausbleibt, dann hatte diese doch ganz andere grundlegende Probleme, so daß sie im Konkurrenzkampf nicht mithalten kann. Das Rauchverbot ist doch nur vorgeschoben, um die wahren Gründe für die Insolvenz zu vernebeln.
Stillstand bedeutet schlicht Untergang. Wer sich nicht ständig an neue Marktbedingungen anpasst, wird über kurz oder lang in wirtschaftliche Nöte geraten. Das ist in der Gastronomie nicht anders als in jeder anderen Branche auch. Viele Wirte müssen sich nur mal wieder klar darüber werden, daß sie in einer Marktwirtschaft leben und nur ein Anbieter von vielen sind.
Verbessert eure Angebote, die Speisen, das Interieur, die Freundlichkeit - dann klappts auch mit dem Nichtraucher!

Als Fazit kann man sagen: Allgemeines Aufatmen. Auch diesmal ist das BVerfG seiner Rolle gerecht geworden und hat die Freiheit des Einzelnen verteidigt, nämlich die auf gesundheitliche Unversehrtheit, egal wo man sein Bier trinkt.

Nun kommt es darauf an, in ganz Deutschland für bayerische Verhältnisse zu sorgen, zumindest was das strikte Rauchverbot betrifft.

Quelle: BVerfG

Die ängstliche Bundeswehr

August 02, 2010 Von: Beobachter Kategorie: Gesellschaft Noch keine Kommentare →

Die öffentliche Angst der Bundeswehr vor dem eigenen Volk.

Am 20. Juli 2010 fand in Berlin vor dem Reichtagsgebäude ein öffentliches feierliches Gelöbnis von jungen Rekruten der Bundeswehr statt. Doch so öffentlich wie erwartet war das gar nicht.

Was braucht man für ein öffentliches Gelöbnis?

Einen öffentlichen Platz, junge Rekruten, die ihr Gelöbnis sprechen, und Öffentlichkeit.

Eigentlich ganz einfach. Doch genau am letzten Punkt sollte es am 20. Juli in Berlin scheitern. Statt Öffentlichkeit zuzulassen und so dem Volk, für dessen Schutz die Bundeswehr da sein soll und vom dem man schließlich finanziert wird, freudig erregt den selbstlosen Einsatz für das deutsche Vaterlandes zu geloben, verschanzte sich die Bundeswehr hinter Absperrzäunen und Polizeisperren. Ein echtes Trauerspiel, das gerade am Tag des Gedenkens an das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler durch Graf von Stauffenberg und seine aufrichtigen Kameraden nicht unwürdiger hätte sein können.

Die Medienöffentlichkeit hatte zwar die Möglichkeit sich vorher für das unwürdige Schauspiel zu akkreditieren und durfte, wenn eine Akkreditierung erteilt wurde, über genau einen festgelegten Zugang das Gelände um das Reichtagsgebäude betreten. Doch das Volk, die einzig echte Öffentlichkeit, wurde ausgeschlossen!
Dafür wurde das Areal um das Reichstagsgeäude großräumig abgesperrt. Zwischen der Straße des 17. Juni und dem Spreebogen und zwischen Tiergarten und Wilhelmstraße  herrschten Zustände, die an die unsäglichen Zeiten der Berliner Mauer erinnerten.

Der gerade erst eröffnete U-Bahnhof Bundestag wurde abgesperrt. Die Züge fuhren einfach durch, ganz wie zu Mauerzeiten, als “West-Bahnen” unterirdische Bahnhöfe auf Ostberliner Gebiet ohne Halt durchfahren mußten:

Eingang zum U-Bahnhof Bundestag menschenleer

Eingang zum U-Bahnhof Bundestag menschenleer

Der komplette Bereich rund um das Reichstagsgebäude wurde von der Bundeswehr gesperrt. So auch die Otto-von-Bismarck-Allee direkt vor der Schweizer Botschaft:

Schwarze Limousinen in der Bismarck-Allee

Schwarze Limousinen in der Bismarck-Allee

Die Vertreter der Presse durften das Gelände nur über einen von der Polizei kontrollierten Zugang am Reichtagsufer/Wilhelmstraße betreten:

Polizei kontolliert akkreditierte Medienvertreter

Polizei kontolliert akkreditierte Medienvertreter

Polizeisperre Wilhelmstraße/Reichtagsufer

Polizeisperre Wilhelmstraße/Reichtagsufer

Polizeisperren vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus an der Wilhelmstraße:

Absperrzäune

Absperrzäune

Selbst vorm Brandenburger Tor machte der Absperrwahn von Polizei und Bundeswehr keinen Halt. Der Platz des 18. März und die Straße des 17. Juni waren komplett gesperrt. Am Brandenburger Tor war kein Durchkommen mehr, auch nicht für Fußgänger:

Das Brandeburger Tor ist wieder dicht.

Das Brandenburger Tor ist wieder dicht.

Platz des 18. März vor dem Brandenburger Tor ist verpserrt.

Platz des 18. März vor dem Brandenburger Tor ist abgeriegelt

Ebertstraße ist bis zur US-Botschaft gesperrt.

Ebertstraße ist bis zur US-Botschaft gesperrt.

Doch die komplette Sperrung der Straße des 17. Juni reichte der Bundeswehr aber offenbar immer noch nicht. Noch war das Verstecken nicht perfekt genug. Und so kam man auf die unglaubliche Idee entlang der kompletten Straße bis zur Siegessäule Sichtblenden aufzustellen:

Sichtblenden entlang der Straße des 17. Juni

Sichtblenden entlang der Straße des 17. Juni

Und diese Sichtblenden setzten dem ganzen Treiben die Krone auf. Nicht nur, daß das eigene Volk vom Gelöbnis räumlich ausgeschlossen wurde, nein es sollte auch keinesfalls etwas zu sehen bekommen, von den “tapferen jungen Männern”, die die Sicherheit Deutschlands gewährleisten sollen.

Wie weit sich die Führung der Bundeswehr und die politischen Entscheidungsträger gedanklich bereits vom Volk und somit von ihrem Daseinszweck entfernt haben, zeigte dieses Gelöbnis auf beeindruckend negative Weise.
Auch eine Bundeswehr muß es aushalten, wenn Menschen mit anderer Meinung sie kritisiert und solche Gelöbnis-Aufmärsche mißbilligt. Da kann man sich nicht einfach das Recht herausnehmen, Kritiker fernzuhalten und dafür den symbolträchtigsten und politisch empfindlichsten Platz dieser Republik nach freiem Ermessen für sich abzusperren. Noch dazu es in diesem Jahr noch nicht einmal Gegendemonstrationen geben sollte.

Wer gibt dieser Bundeswehr eigentlich das Recht, ausgerechnet vor dem Reichstagsgebäude solch einen militärischen Aufmarsch zu veranstalten? Gilt für die Bundeswehr die Bannmeile um den Bundestag nicht? Oder hat man sich hier einfach über das Gesetz gestellt? Würde dieses Vorgehen einer rechtlichen Prüfung standhalten?
Das fragt man sich auch in der Fraktion der Linken im Bundestag. Die hat zu diesem Gelöbnis eine sog. kleine Anfrage im Bundestag gestellt.

Was immer eine rechtliche Prüfung dieser unglaublichen Vorgänge ergeben würde, eines steht schon jetzt fest. Eine Bundeswehr, die Angst vor dem Volk hat, das sie eigentlich beschützen soll, und sich in solch einer Weise versteckt oder glaubt verstecken zu müssen, braucht niemand. Wegtreten!

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