So erfährst du, was deine Kollegen verdienen.

Das Gesetz zur Lohngerechtigkeit soll es möglich machen.

Deutschland ist ein verschlossenes Land, zumindest wenn es darum geht, zu erfahren, was die anderen im Unternehmen verdienen. Über Geld spricht man nicht und über Löhne und Gehälter schon gar nicht. Da herrscht überall in den Abteilungen und Betrieben eisiges Schweigen. Manch Arbeitsvertrag enthält sogar eine Verschwiegenheitsklausel, die es den Arbeitnehmern ausdrücklich untersagt, mit anderen über die eigene Bezahlung zu plaudern.

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Damit ist es nun vorbei. Das neue Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Mann und Frau ist seit einigen Tagen in Kraft und macht Schluß mit diesem Schweigegelübde. Jetzt muß der Chef verraten, was die Kollegen in gleicher Stellung verdienen. Zumindest manchmal.

Wie erfahre ich das Gehalt der anderen?

Natürlich werden auch künftig nicht die Arbeitsverträge der Kollegen am schwarzen Brett zur allgemeinen Einsichtnahme aushängen. Soweit geht die Transparenz dann wieder nicht. Doch ein wenig mehr Einblick wird nun möglich.

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, dann wendest du dich am besten direkt an diesen. Der Betriebsrat wird das Auskunftsersuchen an die Personalabteilung weiterreichen. Das erfolgt anonym, so daß der Chef bzw. der Arbeitgeber nicht erfährt, wer da so neugierig ist.

Gibt es keinen Betriebsrat oder paßt dir dieser nicht, dann kannst du auch direkt in der Personalabteilung nachfragen. Der Schutz der Anonymität besteht dabei allerdings nicht. Erst ab 06. Januar 2018 soll die Nachfrage möglich sein. Da mußt du dich also noch ein wenig gedulden.

Was muß offengelegt werden?

In diesem Punkt zeigt sich, daß es auch mit dem neuen Gesetz noch ein weiter Weg zur totalen Transparenz ist. Denn es ist immer noch nicht möglich, das Gehalt eines bestimmten Kollegen zu erfahren. Der Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet, das Durchschnittsgehalt aller Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit, inklusive aller Vergünstigungen wie Dienstwagen oder Boni, zu nennen.

Lohn & Gehalt: Jeder Euro zählt.

Lohn & Gehalt: Jeder Euro zählt.

Auf deine Anfrage muß der Arbeitgeber auch nicht sofort antworten, sondern hat dafür ganze 3 Monate Zeit.

In welchen Unternehmen gilt das neue Gesetz?

Wenn du in einem kleinen (Familien)-Betrieb arbeitest, dann wirst du auch künftig nicht erfahren, was deine Kollegen verdienen und ob du ein gerechtes Gehalt verhandelt hast. Erst ab einer Unternehmensgröße von 200 Angestellten besteht ein Recht auf Auskunft.

Damit sind die allermeisten Unternehmen des Mittelstands in Deutschland komplett aus dem Schneider. Ob diese Benachteiligung im Gesetz lange Bestand haben wird, werden die Gerichte zeigen müssen. Hier wird eine Benachteiligung durch eine andere ersetzt, das kann nicht im Sinne der Gleichberechtigung sein.

Wenn du jedoch in einem großen Unternehmen mit über 200 Angestellten arbeitest, dann müssen zudem mindestens 6 Angestellte vom anderen Geschlecht in gleicher Tätigkeit wie du sein, wenn du das Durchschnittsgehalt dieser Kollegen erfahren willst. Alles ziemlich kompliziert.

Was passiert, wenn du tatsächlich zu wenig Geld bekommst?

Solltest du also ein Auskunftsanspruch haben und dann feststellen, daß du im Verhältnis zu deinen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit tatsächlich zu wenig Geld bekommst, dann passiert das: Nichts!

Das Gesetz zur Lohngerechtigkeit sieht zwar das Recht auf Auskunft vor, aber keinen Anspruch auf Lohnanpassung. Du mußt auch weiterhin vor Gericht ziehen, wenn du dich ungerecht behandelt fühlst.

Fazit

Von schwedischen Verhältnissen, wo die Steuererklärung der Nachbarn und Kollegen mehr oder weniger frei einsehbar ist, sind wir noch meilenweit entfernt. Daran ändert auch das neue Gesetz nichts.

Zum einen sind die Einstiegshürden äußert massiv, denn kaum ein Unternehmen hat mehr als 200 Angestellte. Im Jahr 2014 waren dies von den rund 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland lediglich etwas mehr als 14.000. Allein deshalb ist das Lohngerechtigkeitsgesetz nur ein schlechter Scherz.

Noch absurder wird es jedoch durch die Tatsache, daß selbst wenn tatsächlich eine Lohnungerechtigkeit aufgedeckt werden sollte, sich daran nichts ändert. Einen Anspruch auf Lohnanpassung gibt es nämlich auch durch das neue Gesetz nicht.

Damit ist das Gesetz eine echte Mogelpackung und den eigenen Namen nicht wert. Die Lohnungerechtigkeit zwischen Mann und Frau wird damit definitiv nicht beseitigt.

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