Das Ende der Störerhaftung?

Koalition beschließt offenbar endlich das Ende der sogenannten Störerhaftung im WLAN.

Die Große Koalition im Bund steht wirklich für Innovation und Zukunftssicherheit. Mit ihrem heutigen Beschluß hat sie es tatsächlich geschafft, daß Deutschland im Jahr 2006(!) angekommen ist. Endlich soll es auch hierzulande möglich werden, wirklich offene WLANs zu betreiben.

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Störerhaftung, was ist das?

Genauso abenteuerlich, wie sich das Wort anhört, ist auch der rechtliche Hintergrund zur Störerhaftung. Bisher war es Deutschland so, daß jeder, der ein WLAN-Netz betreibt, automatisch für alles verantwortlich gemacht werden konnte, was in oder mit diesem Netz passierte. Sollte sich also jemand Zugang zu einem WLAN verschaffen und damit strafrechtlich relevante oder anderweitig justiziable Dinge unternehmen, war automatisch der Betreiber des WLAN derjenige, bei dem die Handschellen klickten.

Offene WLAN-Netze, wie man sie aus vielen anderen Länder dieser Erde kennt, waren dadurch in Deutschland undenkbar. Hierzulande war es die allererste Pflicht, bei der Inbetriebnahme eines Internet-Routers ein möglichst schwer zu knackendes Paßwort für den WLAN-Zugang zu vergeben. Wer dies versäumte, war gut beraten, einen Anwalt in seinem Adressbuch zu haben.

Das Ende der Störerhaftung

Damit soll nun Schluß sein. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD haben es nach jahrelangem Streit offenbar geschafft, endlich diesen Irrsinn zu beenden. In der lange in der Pipeline befindlichen Neufassung des Telemediengesetzes soll nun auch privaten und nebengewerblichen Anbietern das sogenannte Provider-Privileg zustehen. Ein Entwurf aus dem vom Sigmar Gabriel (SPD) geführten Bundeswirtschaftsministerium sah dies noch nicht vor, was zu heftigen Diskussionen führte.

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Nun hat man sich offenbar in der Bundesregierung geeinigt. Eine Vorschaltseite beim Zugang oder eine Sperre durch ein Paßwort sind für alle WLAN-Betreiber hinfällig.

Echte, offene WLAN-Hotspots werden endlich auch in Deutschland möglich.

Jeder Café-Betreiber oder private Internetnutzer kann sein WLAN künftig völlig freigeben und damit anderen Menschen einen einfachen, schnellen und kostenlosen Zugang ins Netz ermöglichen.

Ab wann tritt das in Kraft?

Leider nicht unverzüglich, wie es zu wünschen wäre. In der Sitzungswoche des Bundestages sollen die Änderungsanträge beschlossen werden. Dann könnte das neue Gesetz, das die Störerhaftung endlich beseitigt, im Herbst 2016 in Kraft treten. Falls es sich die GroKo nicht noch einmal anders überlegt.

In diesem Sommer wird man sich also weiterhin darüber ärgern müssen, daß selbst in Großstädten kein ansatzweise flächendeckendes freies WLAN verfügbar ist.

Update (31.05.2016): WLAN-Hotspots: Doch keine Rechtssicherheit!

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