Entschädigung für Hohenzollern

Das Haus Hohenzollern soll Entschädigung für Enteignungen bekommen.

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„Adel verpflichtet“ hieß es in früheren Zeiten. Heute muß es wohl eher heißen: „Adel bekommt’s“.

Die Hohenzollern waren eine sehr bedeutende Adelsfamilie in Deutschland. Jahrhundertelang haben sie maßgeblich die Geschicke in verschiedenen deutschen Ländern und dem deutschen Reich bestimmt. In Baden-Württemberg, in Brandenburg und vor allem in Preußen regierten die Hohenzollern. Einzelne Familienableger gelangten auch in anderen europäischen Ländern an die Macht, so beispielsweise in Rumänien. Als deutsche Kaiser herrschten sie bis zur Abdankung Wilhelms II. im November 1918 über das deutsche Reich.

Mit der Installierung der Republik und der Abschaffung der adligen Vorrechte im Jahr 1919 endete auch die Macht der Hohenzollern. Zumindest offiziell, denn als eines der ersten Gesten nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurden der Sarkophag mit den sterblichen Überreste von Friedrich II. am 17. August 1991, seinem 205. Todestag, mit militärischem Pomp von der Bundeswehr nach Sanssouci in Potsdam überführt. Die Bundesrepublik Deutschland und sein Kanzler Helmut Kohl (CDU) fühlten sich offensichtlich der testamentarische Verfügung des „alten Fritz“ verpflichtet, in der er seine letzte Ruhestätte in der Gruft auf der obersten Weinbergterrasse vor dem Schloß Sanssouci wünschte. Ein ungeheurer Vorgang, der in der gerade durch eigene Hand vom Kommunismus befreiten Bevölkerung von Brandenburg und Berlin mindestens ungläubiges Erstaunen auslöste.

Sollte der Feudalismus in Deutschland noch immer sein Unwesen treiben? Offenbar ja, denn neben den Testamentsvollstreckungen fühlt sich der deutsche Staat auch finanziell den alten Herrschern verpflichtet. So soll das Haus Hohenzollern jetzt Entschädigungen für die Enteignungen erhalten, die in der Zeit der sowjetischen Besatzung und der Bodenreform in der DDR stattfanden. Es geht dabei immerhin um 1,2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Mit den Besitzern von Mauergrundstücken ging man nach der Wende nicht so gnädig um. Deren meist entschädigungsfreie Enteignung hat weiterhin Bestand.

Die Hohenzollern sollen dagegen für verlorene Immobilien großzügig entschädigt werden. Es geht dabei das Potsdamer Schloß Lindstedt, das Krongut Bornstedt, die ehemalige Matrosenstation am Potsdamer Jungfernsee und das Schloß Rheinsberg in der Ostprignitz. Die Entschädigungssumme von 1,2 Mio. EUR, die dafür an die Nachfahren der Preußenkönige gezahlt werden soll, entspricht rund 5 Prozent des Wertes der Grundstücke.

Neben der historischen Dimension erhält dieser Vorgang ganz besondere Brisanz dadurch, daß Entschädigungen normalerweise nicht erlaubt sind, wenn die Enteigneten dem Nationalsozialismus „erheblichen Vorschub geleistet“ haben. Historiker sehen in den Nachfahren des Kaisers, besonders in Kronprinz Wilhelm, Sohn des abgedankten Wilhelm II., durchaus wichtige Steigbügelhalter für Adolf Hitler und seine Schergen.
Die Kritik an den geplanten Entschädigungszahlungen ist unüberhörbar. Auf Antrag der Grünen soll sich deshalb auch der brandenburgische Landtag mit dem Thema befassen.

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Ein Kommentar

  • Torben

    Dasist ja typisch unsere Bananenrepublik. Hier sind alle gleich und manche sind gleicher.
    Es gibt so viele Familien die keine Entschädigung erhalten haben aber die die sowieso Geld haben, bekommen noch was obendrauf…