Rechte der Fluggäste

Ihre Rechte als Fluggast bei Streik, Verspätung oder Ausfall Ihres gebuchten Fluges

Sie sind ab oder zu einem Ziel innerhalb der Europäischen Union geflogen und Ihre Fluggesellschaft hat Ihren Sitz innerhalb der EU? Ihr Flug war verspätet oder ist annulliert worden und sie waren pünktlich, also etwa 45 Minuten vor dem geplanten Abflug, am Flughafen? Sie können eine Reservierung für den betroffenen Flug vorweisen?
Dann steht Ihnen womöglich eine Entschädigung zu. Nach der am 17.Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung 261/2004 ist das der Fall, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweisen kann, dass die Ursache nicht in ihrem Verantwortungsbereich lag. Bei schlechtem Wetter entweder am Abflug- oder Zielflughafen, das einen Start oder eine Landung unmöglich macht, ist das natürlich nicht der Fall. Jedoch bereits technische Probleme mit dem Flugzeug, die eine Verzögerung zur Folge haben, führen oft zu einem Schadenersatzanspruch. Das kann auch der Fall sein, wenn das Flugzeug zu spät an Ihrem Startflughafen eintrifft oder sie eine alternative Flugstrecke in Kauf nehmen müssen.

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Bereits bei Flugverspätung ohne Übernachtung und Flügen bis zu 1500 Kilometer einfache Strecke, die mehr als zwei Stunden verspätet starten, muss Ihnen die Fluggesellschaft Betreuungsleistungen wie Getränke und Mahlzeiten, aber auch Telefonate bieten. War Ihre geplante Flugstrecke mehr als 1500 Kilometer, aber weniger als 3500 Kilometer, dann müssen Sie drei Stunden warten, bevor Sie Anrecht auf Unterstützung erhalten. Über 3500 Kilometer sind sogar vier Stunden Wartezeit zumutbar. Bei mehr als fünf Stunden Verspätung können Sie dann den kompletten Flugpreis als Erstattung oder eine schnellstmögliche Beförderung an Ihr Ziel verlangen. Dafür muss die betroffene Fluggesellschaft Ihnen auch Tickets bei der Konkurrenz besorgen. Dass im Zweifel eine Übernachtung im Hotel erstattet werden muss, ist selbstverständlich.

Neu ist mittlerweile, dass Verspätungen von über drei Stunden einem Flugausfall gleichgestellt werden. Bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometer erhalten Sie dann 600 Euro Entschädigung, zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern werden für die Fluggesellschaft 400 Euro fällig. Bei kürzeren Flügen müssen immerhin noch 250 Euro gezahlt werden. Die Fluggesellschaften zahlen diese Leistungen nicht freiwillig, sie müssen auf Ihrem Recht bestehen. Wenn Sie das selbst versuchen, werfen die Fluggesellschaften Ihnen alle möglichen Steine in den Weg. Eine günstige Methode ist hier, sich von Flightright zu Ihrem Recht verhelfen zu lassen!

Flightright setzt Ihre Rechte durch

Weigert sich die Fluggesellschaft, ihren Pflichten im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung nachzukommen, kann Flightright helfen. Geben Sie dafür Ihre Flugdaten in den Entschädigungsrechner ein, es wird dann kostenlos geprüft, ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ist. Bei entsprechenden Erfolgschancen wird ihre Entschädigung dann durch erfahrene Reiserechtsexperten erstritten, ohne dass Sie sich um etwas kümmern müssen. Bezahlen müssen Sie dann nur eine Erfolgsprämie von 25%. Das EU-geförderte Projekt konnte bereits mehr als 60.000 Reisenden zu ihrem Recht verhelfen.

Service von Claimflights

Der Anbieter Claimflights operiert weltweit und bietet einen hervorragenden Service. Die erwirkten Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro bei einer Flugverspätung* übertreffen die von fast allen Mitbewerber. In Zusammenarbeit mit einer der führenden Anwaltskanzleien gewährleistet dieser Anbieter den Klienten einen schnellen Service und das ohne jegliches Kostenrisiko. In nur 3 Minuten kann jeder überprüfen, ob für ihn Entschädigungszahlungen in Frage kommen.

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