Keine GEZ für Internet-PC

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jetzt die GEZ und den NDR in ihre Schranken verwiesen.

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In seinem Urteil vertrat das Gericht die Ansicht, daß für einen beruflich genutzten PC mit Internetanbindung keine Rundfunkgebühren fällig sind.
Geklagt hatte eine Dolmetscherin. Die GEZ hatte ihr im Auftrag des NDR eine Gebührenforderung für deren Internet-PC gesendet. Die Dolmetscherin verweigerte die Zahlung mit der Begründung, daß sie erstens schon die GEZ-Gebühr für ein Radio zahle und zweitens den PC nur beruflich und nicht für den Empfang von Internet-Radioprogrammen nutze.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab der Dolmetscherin Recht. Der NDR betreibe überhaupt „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet“ und sei auch nicht in der Lage, seine Rundfunkprogramme unbegrenzt vielen Usern anzubieten. Deshalb könne der NDR dafür auch keine Gebühren verlangen.
Außerdem sprach das Gericht dem NDR das Recht ab, überhaupt für einen Zweit-PC, der hauptsächlich beruflich genutzt wird, Rundfunkgebühren zu verlangen. Ein beruflich genutzter PC werde eben gerade nicht für Unterhaltungszwecke genutzt, sondern vornehmlich für Kommunikationszwecke im beruflichen Umfeld.

Das ist eine doppelte Niederlage für den NDR, der das Urteil natürlich nicht auf sich sitzen lassen will. Man will in Berufung gehen und das Urteil so nicht rechtskräftig werden lassen. Na klar, um seine Rechtsauffassung durch alle Instanzen zu boxen, dafür hat der NDR ja genug Geld. Durch unsere GEZ-Gebühren!

Quellen: heise, FTD

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