Video-Verkehrsüberwachung rechtswidrig

Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts sind anlaßlose Video-Verkehrsüberwachungen rechtswidrig.

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Am 20. August hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gängige Praxis der Geschwindigkeits- und Video-Überwachung des Strassenverkehrs gerügt. Die für diese durchgefürten Überwachungen genutzten Verwaltungsvorschriften sind nicht ausreichend.
Das BVerfG sieht in den Überwachungen eine starke Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und diese muß zwingend eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage haben. Einfache Verwaltungsvorschriften reichen dafür nicht aus.

Ein Autofahrer hatte gegen ein Bußgeldbescheid über 50 EUR, weil er auf der BAB100 29 km/h zu schnell gefahren sein soll, am Amtsgericht Güstrow und Oberlandesgericht Rostock geklagt und verloren. Daraufhin zog er vors BVerfG und bekam recht. Sein Argument war, daß der Verkehr anlaßlos per Video überwacht wurde.

Der ADAC hat jetzt in einer Umfrage herausgefunden, daß diese verwaltungsinternen Vorschriften als Rechtsgrundlage für den Einsatz von Video-Kameras in allen Bundesländern herhalten müssen. Ausreichende gesetzliche Grundlagen konnte kein einziges Bundesland für diese Grundrechtseinschränkung vorweisen. Videogestützte Verkehrskontrollen seien deshalb vorerst bundesweit nicht mehr erlaubt.

Deshalb erwartet der ADAC, daß alle laufenden Bußgeldverfahren, die wegen videogestützter Kontrollen eröffnet wurden, umgehend eingestellt werden.
Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren sind davon nicht betroffen. Wer zahlt und sich nicht wehrt, ist selber schuld, das gilt auch hier.
Der ADAC empfiehlt allen, die ein entsprechendes Bußgeldverfahren laufen haben, die sofortige Einstellung zu beantragen.

Erwartungsgemäß sehen das die Innenministerien der Länder anders. Sie sind der Meinung, daß es in Deutschland gar keine verdachtslosen Video-Kontrollen gibt. „Die Videokontrollen würden immer auf dem Anfangsverdacht der Begehung einer Ordnungswidrigkeit basieren.“
So kann man sich natürlich Video-Kontrollen jeglicher Art schön und grundgesetzkonform reden. Rechtlich haltbarer werden sie dadurch nicht. Die Innenministerien reagieren  offenbar einem Naturgesetz gleich allergisch auf das Grundgesetz, und das sowohl im Bund wie in den Ländern.

Zum Glück gibt es das BVerfg, das immer wieder für die Einhaltung von Recht und Ordnung in deutschen Innenministerien sorgt.

Quellen: heise (1), (2)

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