Bespitzelung von Hartz4-Empfängern erlaubt

Die Bundesagentur für Arbeit hat die nachrichtendienstliche Ermittlung gegen Hartz4-Empfänger erlaubt.

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Man will es kaum glauben, aber es passiert mitten in Deutschland im Jahre 2009: Hartz4-Empfänger werden durch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) oder beauftragte dritte Stellen nachrichtendienstlich observiert.
Als Grund für die Bespitzelung reicht die anonyme Anzeige eines Nachbarn. Früher kannte man solche Denunziation vom Blockwart oder Inoffiziellen Mitarbeiter (IM). „Von der Stasi lernen, heißt siegen lernen“ so lautet offenbar das Motto für das Deutschland der Zukunft.

datenlupe

Am 20. Mai hat die BA mit einer internen Weisung an alle Jobcenter diesen Wahnsinn in Gang gesetzt. Mittlerweile hat die BA wohl ihre eigenen Gesetze. Strafermittlungsbehörden bräuchten für die nachrichtendienstliche Ermittlung einen Gerichtsbeschluß, die BA offensichtlich nicht.
Bei den Untersuchungen durch Arge Außendienstmitarbeiter sollen Zeugenbefragungen, Hausbesuche und Beschattungen des Hartz4-Empfängers vorgenommen werden.
Zwar sollen keine Benachteiligungen bei Verweigerung des Zutritts zur Wohnung drohen, die Leistungen dürfen aber trotzdem wegen „nicht möglicher Sachverhaltsaufklärung“ verwehrt werden. Eine krankhaftes Rechtsverständnis, das die BA da an den Tag legt. Böse Zungen würden hier von Nötigung und Erpressung der Hartz4-Empfänger sprechen.

Das „Erwerblosen-Forum Deutschland“ und die Initiative „gegen-hartz.de“ lassen zur Zeit rechtliche Schritte gegen diesen Überwachungswahn prüfen.

Die Anweisungen lesen sich wie eine Anleitung für nachrichtendienstliche Ermittler und erinnern sehr stark an die Ausspähung von Bürgern der DDR durch die Stasi.

So ein Sprecher der Initiative „gegen-hartz.de“.

Quellen: PR-Sozial, gegen-hartz.de

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