Bayern hält Rechte an Nazi-Zeitung

Bayern will weitere Ausgaben vom „Zeitungszeugen“ verhindern und bereits herausgegebene Exemplare wieder einziehen.

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Das Geschichtsprojekt „Zeitungszeugen“ wollte 70 Jahre nach Ausbruch des 2. Weltkrieges im Hinblick auf die Zeitungslandschaft und die durch sie gesteuerte öffentliche Meinung zum Nachdenken über die damalige Zeit anregen.

Nachlesen, nachdenken, verstehen. Mit diesem Motto wurde das Projekt gestartet. In einem neutralen Umschlag sollten Nachdrucke von Zeitungen aus der NS-Zeit zum Nachlesen mit der heutigen Sichtweise auf die Dinge angeboten werden.

ZEITUNGSZEUGEN

ZEITUNGSZEUGEN

In der vergangenen Woche kam die erste Ausgabe zum Preis von 3,90 EUR an die Kioske. Die Nummer 1 enthielt die Nachdrucke der Zeitungen „Deutsche Allgemeine Zeitung“ vom 31. Januar 1933, „Der Kämpfer“ vom 30. Januar 1933 und „Der Angriff“ vom 30. Januar 1933. Also alles Zeitungen tagesaktuell zur Machtergreifung von Hitler.
Die nächste Ausgabe soll am 22.01.09 erscheinen. Diesmal u.a. mit Nachdrucken vom „Völkischen Beobachter“, der Parteizeitung der NSDAP. Ob die zweite Ausgabe des „Zeitungszeugen“ jedoch erscheinen kann, steht zur Zeit noch fest. Das Land Bayern will dies mit allen Mitteln verhindern.

Bayern hält die Rechte am Eher-Verlag. Dieser Verlag hatte damals die Zeitung „Der Angriff“ herausgegeben. Deshalb sieht Bayern seine Lizenz-Rechte verletzt und hat gegen den „Zeitungszeugen“ geklagt. Die bereits herausgegebenen Exemplare vom „Zeitungszeugen“ Ausgabe 1 sollen wieder eingesammelt werden.

Wie das geschehen soll, ließen die Bayern allerdings offen. Vielleicht schickt Seehofer das BKA los, um -kriminelle- Besitzer der 1. Ausgabe dingfest zumachen.
Man sollte auch unbedingt eine Fingerabdruck-Datei für Käufer des „Zeitungszeugen“ anlegen und vomBKA verwalten lassen. Nur so läßt sich die Sicherheit in Deutschland garantieren. Man könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Die Herausgeber des „Zeitungszeugen“ geben sich jedenfalls gelassen. Für sie „ist es ein fundamentaler Unterschied, ob eine NS-Zeitung einfach so wiederveröffentlicht werde oder als historische Quelle gezeigt und eingeordnet wird“. Außerdem verweist man auf das österreichische Vorläuferprojekt des „Zeitungszeugen“, bei dem auch eine Ausgabe des „Völkischen Beobachters“ nachgedruckt wurde. Darauf kam aus Bayern keine Reaktion. Ob man in der bayerischen Landesregierung noch nicht weiß, daß Österreich wieder eigenständig ist!?

Die Macher des „Zeitungszeugen“sind jedoch von ihrem Projekt zur Aufarbeitung der NS-Zeit überzeugt. Dazu braucht man nun mal originale historische Belege, von denen es im Fernsehen übrigens nur so wimmelt, ohne daß man daran Anstoß nimmt. Im Zweifel wird man ohne Erzeugnisse aus dem Eher-Verlag weitermachen.
Das also versteht man in Bayern unter Aufarbeitung der NS-Zeit. Ein echtes Armutszeugnis.

Quelle: Spon

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