Schadenersatz bei zu hohem Spritverbrauch

Weil der Wagen mehr verbrauchte als im Verkaufsprospekt angegeben, muß der Autobauer Schadenersatz leisten.

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Ein Mann hatte sich 2005 von der Werbung leiten lassen und sich eine Mercedes E-Klasse zugelegt. Laut Verkaufsprospekt sollte der Wagen 10,2 Liter Diesel innerorts und 7,6 Liter außerorts verbrauchen.
Mit diesen Verbrauchswerten ist die E-Klasse natürlich beim besten Willen nicht als Öko-Auto zu bezeichnen. Doch selbst diese Werte hielt der Wagen nicht ein. Der Käufer ermittelte einen Verbrauch von 15 Prozent über der Herstellerangabe, also jenseits von Gut und Böse. Ein Gutachter kam später auf einen Mehrverbrauch von 9 Prozent.

Böse war allerdings der Käufer, fühlte er sich doch von Mercedes hinters Licht geführt. Er klagte und bekam Recht. Mercedes Benz bzw. die Daimler AG muß dem Kläger Schadenersatz leisten. Zum einen eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von 2500 EUR und die Übernahme der Gerichts- und Gutachterkosten des Klägers. Und zum anderen einen Schadenersatz von 463 EUR für die bereits gefahrenen 53.000 km. Die endgültige Höhe wird nach Rückgabe des Wagens abhängig von der Kilometerleistung festgelegt.

Damit wurde endlich ein erster Schritt gegen die Phantasie-Verbrauchswerte der Hersteller unternommen. Diese Werte werden in einen speziellen Test durch die Autobauer ermittelt. Dabei werden im Labor unter sehr wirklichskeitsfremden Bedingungen die Spritverbräuche ermittelt. Experten halten diese Tests für veraltet. Mit dem echten Alltag eines PKW haben die Tests sowieso nichts zu tun. Als Faustregel gilt: 20 Prozent auf die Herstellerangaben aufschlagen und man erhält eine realistische Größe für den tatsächlichen Verbrauch.
Eigentlich eine Frechheit gegenüber dem Kunden, die so gar nicht zu der nach eigenen Darstellungen um jedes Zentel feilschende, innovativen Branche passen will. Im Grunde handelt es sich jedoch ganz einfach um Kundenbetrug. Und damit muß endlich aufgeräumt werden.

Jeder Autofahrer, der meint, sein Verbrauch von Benzin oder Diesel stimmt nicht mit den Herstellerangaben überein, muß allerdings allein den Gutachter- und Klageweg beschreiten, denn eine Grundsatzwirkung hat das Urteil nicht. Daß es aber möglich ist, auch gegen einen großen Autokonzern und seine riesige Lobby zu gewinnen, hat der Fall bestens demonstriert.

Quelle: Spiegel

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2 Kommentare

  • alpha/ne

    Bei den meisten in Europa verkauften Fahrzeugen (mit Sicherheit auch bei Mercedes) ist im Prospekt nicht der tatsächliche Kraftstoffverbrauch auf der Straße angegeben. (dies wird auch auf der Rückseite des Prospekts meist ausführlich beschrieben) In dem Prospekt ist ausschließlich eine Emissionsmessung z.B. wie viel CO2 pro km ausgestoßen werden angegeben. Davon errechnet sich nachher der NORMverbrauch nach NEFZ auf 100km. Man sollte in dieser Hinsicht beachten dass diese Norm ohne elektrischen oder mechanischen Verbrauch ermittelt wird! (keine Heckscheibenheizung, kein Wischer, keine Standheizung, keine Klimaanlage, kein Radi usw.) Weiters das die Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand bewegt werden und die im Beutel angesammelten Gase gemessen werden (also kein Verbrauch pro 100km auf der Straße)
    Es sei noch erwähnt das für die Einstellung der Zugkraft am Prüfstand (nach zu lesen ist der NEFZ Seite 83 Punkt 3.1) das Fahrzeuges auch auf der Straße bewegt werden muss. Hierbei darf ein max. durchschnittlicher Gegenwind von 10km/h sein (Seitenwind von unter 7,2km/h) die Steigung nicht mehr als 1,5% betragen darf, das Fzg. dabei unbedingt sauber sein (Seite 84) muss (damit der Luftwiderstand nicht verschlechtert wird)! Noch dazu muss die Straße sauber und trocken sein weil Schnee und Regen den Rollwiderstand erhöhen könnten. Die Lufttemperatur und Luftdruck dürfen nur 7,5% von den Normwerten 100kpa und 293 Kelvin abweichen.

    Die bei dieser Norm erreichte Durchschnittsgeschwindigkeit (siehe NEFZ Seite 71-75) im Stadtzyklus beträgt 19km/h und die Überlandzyklus 63km/h! Dort ist auch genau beschrieben wie man die Gänge zu wählen hat um einen minimalen Verbrauch zu erzielen. Z.B. ließt man da auf Seite 73-76 folgendes: 0-15km/h = 1.Gang, 15-35km/h = 2.Gang, 35-50km/h = 3.Gang, 50-70km/h = 4. Gang, 70-100km/h = 5. Gang, über 100km/h = Zusätzliche Gänge können entsprechend den Herstellerempfehlungen verwendet werden, falls das Fahrzeug damit ausgerüstet ist!

    Auch nicht außer Acht sollte man die Seite 60 lassen, wo detailliert festgehalten ist das die günstige Art der Gaspedalbetätigung zu wählen ist. Überholvorgänge werden also anscheinend nicht einberechnet! Meiner Meinung nach der wichtigste Punkt in der NEFZ ist aber auf der Seite 15 (M10) 5.3.1.2.1. zu finden. Hier ist zu lesen das die Zyklusmessungen OHNE UNTERBRECHUNG durchgeführt wird. Auch sei noch gesagt, dass der gesamte Prüfraum laut Seite 68 Punkt 5.3.2 genau zwischen 20-30°C haben muss (trockene Luft) und einen genormten Luftdruck von etwa 100kpa haben soll.

    Diese Liste könnte man jetzt noch sehr lange weiter führen. Aber normalerweise sollte jetzt eigentlich einleuchten warum der tatsächliche Verbrauch auf der Straße von der Emission (bzw Normverbrauchsmessung) am Prüfstand abweicht. Je nach Fahrstil, Einsatzort, Beladung, Verbrauchen, Anbauteile, und Fahrtstrecken bis zu 50%!

    Man sollte nicht soviel daran setzen die Hersteller zu verklagen und nur darauf Wert zu legen wie viel Schadensersatz man rausholen kann. Wäre es nicht viel wichtiger eine Norm zu haben die tatsächliche Wert angibt? Und so könnte man auch einer solchen „Geldmacherei“ den Riegel vorschieben! Oder kann ich auch zum Uhrenhersteller Calvin Klein gehen und ihn verklagen weil seine Wasserdichte Uhr bis 30m nicht mal bis 15m Wasserdicht war (Abweichung 50%)? (in der Betriebsanleitung ist zu lesen das 30m nur bedeutet das sie nur Spritzwasserdicht ist, und nicht mal beim duschen getragen werden darf) So ist es bei Autos ebenfalls!

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