Die Zukunft der Pendlerpauschale

Wie wird die Pendlerpauschale nach 2009 geregelt?

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entscheiden, daß die Pendlerpauschale in der heutigen Form, in der erst Aufwendungen für den Arbeitsweg ab dem 21. Kilometer anerkannt werden, verfassungswidrig ist. Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin sofort bestätigt, daß die alte Regelung zur Pendlerpauschale, nach der jeder pro Kilometer Arbeitsweg 30 Cent bekommt, rückwirkend ab 2007 und bis einschließlich 2009 wieder gilt.

Normalerweise müßten jetzt die Finanzämter von sich aus die fälligen Beträge für die Steuererklärung für das Jahr 2007 rausrücken. Hatten sie doch in weiser Voraussicht die Steuerbescheide nur vorläufig erlassen. Mal abwarten, ob und wann sie tätig werden.
Nur wer in seiner Steuererklärung die Angaben für den Arbeitsweg weggelassen hatte, weil er an die Beständigkeit der neuen Pendlerpauschale glaubte, muß sich an sein Finanzamt wenden und seine Forderungen stellen.

Die Urteilsbegründung des BVerfG ist allerdings eine schallende Ohrfeige für die Politik der großen Koalition. Deren Schlampigkeit bei der Gesetzgebung ist der Grund für das jetzige Kippen der Pauschale. Das BVerfG hat vorallem die schlechte Begründung des Gesetzes als Hauptargument für dessen Verfassungswidrigkeit angeführt. Die große Koalition hatte die Pendlerpauschale hauptsächlich deshalb geändert, um den Haushalt zu sanieren. Das ist in den Augen des BVerfG jedoch absolut kein Grund.

Stattdessen ließen es die Verfassungsrichter sogar offen, die Regelungen für Pendler erneut zu ändern. So ist es auch möglich, in Zukunft nur noch für die ersten Kilometer voll zu bezahlen und ab einer bestimmten Grenze die Pauschale zu kürzen oder ganz zu streichen. Wer also weiter weg von den Städten wohnt, um sich ein Häuschen zu leisten, kann dann nicht mehr auch noch die anderen Steuerzahler daran beteiligen.
Das wäre die eigentliche faire Lösung. Volle Pendlerpauschale für alle für die -sagen wir- ersten 20 Kilometer, alles darüber wird nicht berücksichtigt. Schließlich sind in der Stadt die Mieten weitaus höher als im Umland und meist werden in den Städten auch die öffentlichen Verkehrmittel häufiger genutzt. So hat auch noch der Umweltschutz etwas davon.
Wer weiter draußen als 20 Kilometer wohnt, um Miete zu sparen und das Grüne zu genießen, der kann sich diesen Luxus in Zukunft nicht mehr vom Staat subventionieren lassen. Zumal die meisten Pendler aus dem Umland auch noch mit dem Auto die Innstädte verpesten.

Quelle: Spon

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