Rasterfahndung nach Holzklotzwurf

Der tödliche Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg (Oldb) hat die Polizei offenbar zu einer Rasterfahndung bei Handybesitzern veranlaßt.

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Ob diese Massenüberprüfung überhaupt rechtlich zulässig war, muß nun geklärt werden.

Rückblende: Am Abend des Ostersonntags hatte jemand einen ca. 6 kg schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein Auto geworfen. Der Klotz durchdrang die Windschutzscheibe und tötete eine 33 Jahre alte Mutter von zwei Kindern auf dem Beifahrersitz. Ihr Ehemann saß am Steuer. Um 20.02 Uhr meldet er den Unfall per Handy bei der Polizei.

Der Täter muß also gegen 20 Uhr auf der Brücke gewesen sein.  Mehr weiß die Polizei nicht zu diesem Zeitpunkt. Deshalb startet sie eine rechtlich umstrittene Rasterfahndung nach allen Handybesitzern, die zu der genannten Uhrzeit in den Funkzellen in der unmittelbaren Nähe mit ihrem Handy eingeloggt waren. Bis zu 10.000 Menschen sind durch diese Rasterfahndung betroffen.

Die Gerichte werden nun klären müssen, inwieweit dieser Genaralverdacht gegen einen Großteil der Oldenburger Bevölkerung gerechtfertigt und rechtlich gedeckt war.  Darf die Polizei schon bei einem vagen Verdacht auf die umfabgreichen Geodaten der Mobiltelefone zurückgreifen?
Die Anwälte des dringend der Tat verdächtigen Nikolai H. werden jedenfalls gegen diese „Rasterfahndung ohne tatsächliche Anhaltspunkte“ klagen. Natfalls durch alle Instanzen. Der Fall könnte damit zu einem Grundsatzurteil darüber führen, welche Grenzen der Gesetzgeber der Polizei bei der Nutzung der modernen Technik für die Fahndung setzt.

Ironie der Geschichte: Trotz der massenhaften Durchsuchung von 12.927 Telefonkontakten und der Mißachtung der Strafprozessordnung kommen die Ermittler dem Täter nicht auf die Spur. Dieser stellt sich mehr oder weniger selbst.

Die seit 01. Januar 2008 in Deutschland existierende Vorratsdatenspeicherung, bei der alle Telefon- und Internetverbindungen aller Bürger ein halbes Jahr lang gespeichert werden, kann man also getrost in der Pfeife rauchen. Mit diesen Stasimethoden kann man einen Täter nicht ermitteln.
Aber dieses Beispiel zeigt sehr schön, wie unsere Polizei und sonstige Ermittlungsbehörden ticken. Alle Daten, die ersteinmal vorhanden sind, werden auch genutzt, ob das rechtlich gedeckt ist oder nicht. Da kann Datenkrake Schäuble noch so oft das Gegenteil behaupten!
Mir kann auch keiner erzählen, daß die Daten von Autobahn-Mautbrücken nicht genutzt werden. Genauso bereiten sich die Ermittler schon jetzt vor, um die Bewegungsdaten aller Paß- und Ausweisinhaber mit RFID-Chip zu nutzen. Deshalb wird es dringend Zeit, daß Karlsruhe sich mit diesem Thema beschäftigt und Wolfgang S. in seine Schranken verweist.

Quelle: SPIEGEL

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3 Kommentare

  • Honigbaerli

    wo daten aufgezeichnet werden werden sie auch genutzt!
    meistens dann wohl nicht oder nicht nur für das was man vorgibt sie zu erfassen.
    hat ja seit 2001 system!
    ist die welt darum jetzt weniger kriminell?
    ich glaube zu wissen das es tauglichere mittel gibt um was auf zu klären!!

  • Andre

    Das ist voll der h*** aber ich mache so was auch immer aus langeweile nein spaß ich hasse diese leute die so was tuhen

    [zensiert]

  • @Andre: Schimpfwörter werden zensiert.
    Außerdem steht überhaupt noch nicht fest, wer den Holzklotz wirklich geworfen hat. Bis dahin gilt ein Angeklagter als unschuldig. Auch in diesem Fall sollte man also mit Anschuldigungen vorsichtig sein.