Für Livestreams braucht man Rundfunklizenz
Die Landesmedienanstalten wollen kontrollieren, wer im Internet Livestrems anbietet.
Denn wer solche Livestreams ins Internet stellt, braucht dafür zukünftig eine klassische Rundfunk- bzw. Fernsehlizenz. Bayern geht -wie immer bei unsinnigen Sachen- voran und will schon ab August seine Landesmedienanstalt das Netz kontrollieren lassen. Die restlichen Bundesländer wollen folgen.
Der neue Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, daß Livestreams, die mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können, eine Rundfunklizenz brauchen. Kosten dafür zwischen 200 EUR und 5.000 EUR.
Dabei streiten sich noch die Zuständigen, was überhaupt unter diese neuen Lizenzbestimmungen fällt. Während einige der Auffassung sind, daß z.B. eine Webcam nicht darunter fällt, obwohl mehr als die 500 Nutzer darauf zugreifen können, wäre die Vereinssitzung live ins Internet übertragen sehr wohl Rundfunk und soll der Lizenzpflicht unterliegen. Tollhaus Landesmedienanstalten!
Gelten soll die Lizenzpflicht allerdings nur für Livestreams. Wer eine vorher aufgezeichnete Audio- oder Videodatei online stellt, soll von den Landesmedienanstalten unbehelligt bleiben.
Da sieht man mal wieder, was dabei heraus kommt, wenn sich alte Männer, die von Computern und Internet Null Ahnung haben, zusammensetzen und Gesetze machen. Hoffentlich haben sie auch daran gedacht, die vielen Milliarden, die von der GEZ eingetrieben werden, dann auch an die neuen Pflicht-Lizenznehmer zu verteilen.
Quelle: SPIEGEL

Donnerstag, 17. Juli 2008 um 12:03 Uhr
Der letzte Satz ist der beste an der Sache. Aber wahrscheinlich wird es kein GEZ Geld geben, denn man sendet nicht als öffentlich Rechtlich, sondern als Privatsender.
Freitag, 18. Juli 2008 um 16:47 Uhr
ich orakel mal: ab jetzt gibts immer werbeunterbrechungen bei den livestreams…
Montag, 21. Juli 2008 um 17:30 Uhr
Also naja, so schlimm sind die Landesmedienanstalten nun auch nicht. Außerdem, dass da alte Männer sitzen ist etwas sehr übertrieben. Die Chefs sind oft ziemlich jung und wissen, wovon sie reden.
In der Abmachung geht es darum, dass es informierende und meinungsbildende Medien seien müssen. Das betrifft nur wenige Livestreams im Netz. Die meisten sind (im Bereich Internetradio) fast reine Musikstreams, wo irgendwelche Leute mit Headsets den nächsten Titel ansagen. Auch Internetfernsehsender dürften kaum unter die Regelung fallen. Also nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen.
Montag, 21. Juli 2008 um 18:10 Uhr
@Christoph: Leider strotzen unsere Politiker, Richter und auch Landesmedienanstalten nur so vor Unkenntnis zum Thema Internet. Natürlich gibt es da auch junge und/oder informierte Leute, aber die kommen offenbar nicht zu Wort. Wie sonst kommen solche Sachen wie GEZ für Computer oder diese unsägliche Rundfunklizenz für Livestreams zustande?
Im übrigen gibt es jetzt eine Stellungnahme Bayerns zu der o.g. Lizenzpflicht. Da wird nichts zurück genommen, für Livestreams braucht man demnächst eine Rundfunklizenz.
Bayern will nur nicht der alleinige Buhmann sein und verweist darauf, daß auch andere Bundesländer solche Lizenzen in Zukunft fordern werden.
http://www.dwdl.de/article/story_16831,00.html
Auch in der neuen c’t, Heft 16 Seite 53, gibt es einen Artikel zur Lizenzpflicht. Auch dort steht nichts davon, “dass es informierende und meinungsbildende Medien seien müssen”. Allerdings gibt es im Arbeitsentwurf zum Rundfunkstaatsvertrag wohl die Einschränkung, daß Angebote, die “persönlichen oder familiären Zwecken dienen oder als Eigenwerbekanäle angeboten werden”, ohne Lizenz streamen dürfen.
Auf die gerichtlichen Verfahren bin ich jetzt schon gespannt.