Für Livestreams braucht man Rundfunklizenz – Update

Die Landesmedienanstalten wollen kontrollieren, wer im Internet Livestreams anbietet.

Denn wer solche Livestreams ins Internet stellt, braucht dafür zukünftig eine klassische Rundfunk- bzw. Fernsehlizenz. Bayern geht -wie immer bei unsinnigen Sachen- voran und will schon ab August seine Landesmedienanstalt das Netz kontrollieren lassen. Die restlichen Bundesländer wollen folgen.

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Der neue Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, daß Livestreams, die mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können, eine Rundfunklizenz brauchen. Kosten dafür zwischen 200 EUR und 5.000 EUR.
Dabei streiten sich noch die Zuständigen, was überhaupt unter diese neuen Lizenzbestimmungen fällt. Während einige der Auffassung sind, daß z.B. eine Webcam nicht darunter fällt, obwohl mehr als die 500 Nutzer darauf zugreifen können, wäre die Vereinssitzung live ins Internet übertragen sehr wohl Rundfunk und soll der Lizenzpflicht unterliegen. Tollhaus Landesmedienanstalten!

Nur für Livestream

Gelten soll die Lizenzpflicht allerdings nur für Livestreams. Wer eine vorher aufgezeichnete Audio- oder Videodatei online stellt, soll von den Landesmedienanstalten unbehelligt bleiben.

Da sieht man mal wieder, was dabei heraus kommt, wenn sich alte Männer, die von Computern und Internet Null Ahnung haben, zusammensetzen und Gesetze machen. Hoffentlich haben sie auch daran gedacht, die vielen Milliarden, die von der GEZ eingetrieben werden, dann auch an die neuen Pflicht-Lizenznehmer zu verteilen.


Update (2017):

Nur knapp 9 Jahre hat es gedauert bis die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten das erste Mal zugeschlagen haben.

Das Opfer dabei heißt PietSmietTV, ein Kanal, der auf Twitch rund um die Uhr Games spielen und die Streams davon in Dauerschleife ins Netz zeigen. Das paßt der ZAK gar nicht. PietSmietTV wurde deshalb aufgefordert, bis spätestens 30. April 2017 einen Zulassungsantrag zum Betreiben eines Rundfunkangebotes zu stellen. Unterbleibt dieser Antrag, wird PietSmietTV als Piratensender eingestuft und abgeschaltet. Zusätzlich droht ein Bußgeld.

Natürlich ist solch eine Rundfunklizenz mit erheblichen Kosten verbunden. Zwischen 1.000 und 10.000 Euro – ganz so wie man sich das im Jahr 2008 ausgemalt hat – dürfte der Spaß kosten.

Peter Smits, Gründer des Kanals zeigte sich überrascht von der Aktion der ZAK. Nach Klärung der tatsächlichen Kosten will er abwägen, ob sich dann ein Weiterbetrieb von PietSmietTV für ihn noch lohnt sollte das nicht der Fall sein, dann wird den Kanal abstellen.

Zukunft der YouTuber

Viele YouTuber dürften ganz erschrocken hinter ihren Kameras von der ZAK Aktion erfahren haben. Droht doch ihr Geschäftsmodell, von dem mittlerweile nicht gerade wenige YouTuber in Deutschland leben, den Bach runterzugehen. Doch ganz so schlimm dürfte es nicht werden. Die fertigen auf YouTube hoch geladenen Videos sind von der Pflicht zur Rundfunklizenz nicht betroffen. Die zahlreichen YouTube Kanäle sind also nicht betroffen, wenn auch aufgrund der immer schlechter werdenden Inhalte die Abschaltung mancher Kanäle gar nicht so schlecht wäre.

Anders sieht es bei vielen Twitch Kanälen aus. Livegestreamte Videos von Games und anderen Dingen fallen sehr wohl unter die Rundfunklizenz. Diese Kanäle, die von zahlreichen YouTubern als Zweitkanal betrieben werden und für diese eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen, sind gefährdet. Lizenzkosten von bis zu 10.000 Euro werden wohl die wenigsten aufbringen können und wollen.

So wird der Rundfunkstaatsvertrag dafür sorgen, daß die Livestreams auf Twitch, Facebook und Co. mit zahlreichen Zuschauern – noch bevor diese zum Massenphänomen geworden sind – schon wieder der Vergangenheit angehören werden. #Neuland halt.

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4 Kommentare

  • Sebastian

    Der letzte Satz ist der beste an der Sache. Aber wahrscheinlich wird es kein GEZ Geld geben, denn man sendet nicht als öffentlich Rechtlich, sondern als Privatsender.

  • ich orakel mal: ab jetzt gibts immer werbeunterbrechungen bei den livestreams…

  • Christoph

    Also naja, so schlimm sind die Landesmedienanstalten nun auch nicht. Außerdem, dass da alte Männer sitzen ist etwas sehr übertrieben. Die Chefs sind oft ziemlich jung und wissen, wovon sie reden.
    In der Abmachung geht es darum, dass es informierende und meinungsbildende Medien seien müssen. Das betrifft nur wenige Livestreams im Netz. Die meisten sind (im Bereich Internetradio) fast reine Musikstreams, wo irgendwelche Leute mit Headsets den nächsten Titel ansagen. Auch Internetfernsehsender dürften kaum unter die Regelung fallen. Also nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen.

  • @Christoph: Leider strotzen unsere Politiker, Richter und auch Landesmedienanstalten nur so vor Unkenntnis zum Thema Internet. Natürlich gibt es da auch junge und/oder informierte Leute, aber die kommen offenbar nicht zu Wort. Wie sonst kommen solche Sachen wie GEZ für Computer oder diese unsägliche Rundfunklizenz für Livestreams zustande?

    Im übrigen gibt es jetzt eine Stellungnahme Bayerns zu der o.g. Lizenzpflicht. Da wird nichts zurück genommen, für Livestreams braucht man demnächst eine Rundfunklizenz.
    Bayern will nur nicht der alleinige Buhmann sein und verweist darauf, daß auch andere Bundesländer solche Lizenzen in Zukunft fordern werden.
    http://www.dwdl.de/article/story_16831,00.html

    Auch in der neuen c’t, Heft 16 Seite 53, gibt es einen Artikel zur Lizenzpflicht. Auch dort steht nichts davon, „dass es informierende und meinungsbildende Medien seien müssen“. Allerdings gibt es im Arbeitsentwurf zum Rundfunkstaatsvertrag wohl die Einschränkung, daß Angebote, die „persönlichen oder familiären Zwecken dienen oder als Eigenwerbekanäle angeboten werden“, ohne Lizenz streamen dürfen.

    Auf die gerichtlichen Verfahren bin ich jetzt schon gespannt.